Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Sie haben sich zur Buchung einer Reise aus unserem sehr umfangreichen und preislich äußerst interessanten Programm entschieden. Wir danken für
Ihr Interesse und Vertrauen. Diese AGBs gelten für eine Mehrheit von Reiseleistungen bzw. Pauschalreisebuchungen des Reisebausteinsystems. Lesen Sie auch
die Informationen (Seite 6 - 9) in diesem Katalog.
Hinweise und Bedingungen
die das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und uns regeln und die Sie in Ihrer Buchung anerkennen
finden Sie im folgenden ausführlich. Rechtsfragen können auch im Urlaub von großer Bedeutung sein.
Wir sind bemüht, Ihnen Sorgen und Ärger, soweit das irgendmöglich ist, abzunehmen. Die Abgrenzung des Rahmens unserer Verantwortung soll Ihnen
Klarheit darüber geben, was Sie erwarten können, und für was wir einstehen. Wir wollen dadurch Sie und uns vor ärgerlichen Auseinandersetzungen
bewahren. Einzelleistungen sind größtenteils vermittelte Leistungen - wie z.B. auch Linienflüge. Für Flüge mit regulären
Liniendiensten der internationalen Fluggesellschaften gelten ferner die „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ der Fluglinien, die nach den Abkommen von
Den Haag, Warschau und Guadalajara geregelt sind (siehe Ticketumschlag).
1. Anmeldung, Reisebestätigung
1.1
Mit Ihrer Reiseanmeldung bieten Sie Aeroplan den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. Der Reisevertrag kommt durch die Reisebestätigung von Aeroplan
zustande.
1.2
Sofern der Anmelder ausdrücklich und gesondert erklärt, für die vertraglichen Verpflichtungen aller angemeldeten Personen einzustehen, haftet er
dafür neben den anderen von ihm angemeldeten Teilnehmern als Gesamtschuldner.
1.3
Weicht der Inhalt der Reisebestätigung von dem Inhalt der Reiseanmeldung ab, so sind wir an dieses neue Angebot 10 Tage gebunden. Der Vertrag kommt auf der
Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn Sie uns innerhalb dieser Frist die Annahme erklären. Die Vertragsannahme kann auch durch Anzahlung bzw. Zahlung
des Reisepreises erfolgen.
2. Bezahlung
2.1
Bei Vertragsabschluss und der Aushändigung eines Sicherungsscheines wird i.d.R. eine Anzahlung von 15% des Reisepreises pro Person, sowie die Prämie
für die Versicherung sofort fällig. Die Anzahlung wird auf den Gesamtpreis angerechnet. Die Restzahlung ist, soweit den besonderen Kataloghinweisen nichts
anderes zu entnehmen ist, ohne Aufforderung spätestens 30 Tage vor Reisebeginn gegen Aushändigung der Reiseunterlagen zu zahlen. Rücktritts- und
Umbuchungsgebühren sind sofort fällig. Die An- bzw. Restzahlung darf vom Reisenden nur dann gefordert werden, wenn dem Kunden ein Sicherungsschein
gemäss § 651 k BGB ausgehändigt worden ist, der sicherstellt, dass bei Ausfall von Reiseleistungen infolge von Zahlungsunfähigkeit oder Insolvenz
des Reiseveranstalters der gezahlte Reisepreis und die notwendigen Aufwendungen für die Rückreise erstattet werden. Dementsprechend hat Aeroplan, Köln,
dieses Insolvenzrisiko abgesichert. Ein entsprechender Sicherungsschein, der den direkten Anspruch des Reisen den im Falle der Zahlungsunfähigkeit oder des
Insolvensverfahrens des Reiseveranstalters verbrieft, befindet sich bei der Reisebestätigung.
2.2
Liegen zwischen Vertragsabschluss und Reisebeginn weniger als 30 Tage (Kurzfristbuchungen), so zahlen Sie bitte den gesamten Reisepreis gegen Aushändigung der
Reiseunterlagen und des Sicherungsscheines sofort. Dies gilt auch, wenn Sie sogenannte Sonderpreise mit Sofortticketing für Ihre Reise nutzen.
2.3
Wenn bis 3 Tage vor Reiseantritt der Reisepreis nicht vollständig bezahlt ist, wird der Vertrag aufgelöst. Aeroplan kann als Entschädigung die
entsprechende Rücktrittsgebühren verlangen.
2.4
Alle in dem vorliegendem Katalog ausgeschriebenen Preise sind in EURO und wenn nicht anders angegeben pro Person.
2.5
Die Anzahlung als auch die Zahlung des Restreisepreises ist in bar an das Reisebüro zu leisten.
Das Reisebüro verpflichtet sich, die für Aeroplan vereinnahmten Gelder vom eigenen Vermögen getrennt
zu halten und unverzüglich weiterzuleiten. Im Falle von Zahlungsschwierigkeiten bzw. Überschuldung
dürfen Gelder für Aeroplan nicht mehr entgegengenommen werden. Bereits vorliegende Reiseunterlagen müssen unverzüglich zurückgesandt
werden - bzw. es ist in allen Fällen die Anschrift des Kunden mitzuteilen, damit die weitere Abwicklung geregelt werden kann. Das Reisebüro
ist verpflichtet den Kunden entsprechend in Kenntnis zu setzen. Verstöße gegen diese Bedingungen sind strafbar.
2.6
Zahlung mit Kreditkarte: Bei Zahlung mit der Kreditkarte müssen Sie bitte Ihre Kreditkarte
bereits bei der Buchung in Ihrem Reisebüro vorlegen. Der Anzahlungsbetrag wird innerhalb einer Woche nach Vertragsabschluss und Erhalt Ihrer Reisebestätigung
und des Sicherungsscheines von Ihrem Kreditkartenkonto abgebucht. Der Restbetrag wird spätestens 28 Tage vor Reiseantritt abgebucht. Ihr Reisebüro informiert
Sie gerne darüber, welche Kreditkarten akzeptiert werden.
3. Leistungen/Preise
3.1
Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen
in unseren Prospekt und aus den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Reisebestätigung. Vor
Vertragsabschluss können wir eine Änderung der Prospektangaben vornehmen, über die Sie bei Buchung selbstverständlich informiert werden.
3.2
Sonderwünsche: Reisebüros dürfen Sonderwünsche nur entgegennehmen, wenn diese als unverbindlich bezeichnet werden. Reisebüros sind nicht berechtigt,
ohne schriftliche Bestätigung durch uns abweichende Zusagen zu geben oder Vereinbarungen zu treffen, die nicht dem im Katalog angegebenen Leistungsumfang entsprechen.
3.3
Nicht in Anspruch genommene Leistungen: Falls Sie einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger
Rückreise und in anderen wichtigen Fällen nicht in Anspruch nehmen, werden wir uns bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen
bemühen. Das ist UNNÖTIG, wenn die Leistungen völlig unerheblich sind oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Vorschriften
entgegenstehen. Wir berechnen * 50% * des vergüteten Betrags als Ausgleich für zusätzliche Mühen und Kosten. Im Falle von Ersatz- bzw. Zusatzleistungen
(z.B. auf Grund von Verlust) werden wir unsere Zusatzarbeit mit € 100,- belasten.
4. Leistungs-, Buchungs- und Preisänderung
4.1
Abweichungen und Änderungen einzelner Reiseleistungen von dem vertraglich vereinbarten
Inhalt des Reisevertrages, die von uns nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur
gestattet, soweit Änderungen und Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der
gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Flugzeiten sind wie auf dem Flugschein angegeben vorgesehen und vom Bundesverkehrsministerium genehmigt. Aufgrund der Überlastung
des internationalen Luftraumes können Flugverspätungen in Einzelfällen nicht ausgeschlossen werden.
4.2
Wir sind aus wichtigen Gründen berechtigt, einen Wechsel der Fluggesellschaft, des Flug gerätes oder des Abflug- bzw. Rückkehr Flughafens vorzunehmen,
soweit das für Sie zumutbar ist. Auch Änderungen des Flugplans sind möglich, so dass bei einer Ersatzbeförderung die Kosten bis zum Preis einer
Bahnreise in der 2. Klasse übernommen werden.
4.3
Aeroplan behält sich vor, die ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten Preise im Falle
einer Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen- oder
Flughafengebühren, in dem Umfang zu ändern, wie sich die Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen pro Person bzw.
pro Sitzplatz auf den Reisepreis auswirkt, sofern zwischen dem Zugang der Reisebestätigung bei Ihnen und dem vereinbarten Reisetermin gesetzliche Fristen eingehalten
sind. Gleiches gilt bei einer Änderung der für die Reise geltenden Wechselkurse. Wir sind verpflichtet, Sie bis zum 21. Tag vor dem vereinbarten Abreisetermin
über eine beabsichtigte, gesetzlich zulässige Preiserhöhung zu informieren. Preiserhöhungen danach sind nicht zulässig. Bei einer Preiserhöhung
um mehr als 10% oder im Falle einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung sind Sie berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Teilnahme an
einer mindest gleichwertigen anderen Reise zu verlangen, wenn Aeroplan eine solche ohne Mehrpreis aus seinem Angebot anbieten kann.
4.4
Treibstoffzuschläge der Fluglinien müssen in vollem Umfang weiterbelastet werden.
4.5
Eine verbindliche Ausstellung von Flugtickets (spez. Fristtickets) ist nur nach vollem Zahlungseingang möglich. Probleme, resultierend aus nicht zeitgerechter
Zahlung, gehen nicht zu unseren Lasten.
4.6
Wir behalten uns vor, uns von Fluglinien in Rechnung gestellte Gebühren für Umbuchungen,
die ohne unsere Kenntnis und ohne unser Zutun durch Reisemittler und/oder Privatkunden selbst vorgenommen werden, an diese Reisemittler und/oder Privatkunden zzgl.
der üblichen Handlingsgebühren weiter zu belasten.
5. Rücktritt des Kunden, Umbuchung, Ersatzpersonen
5.1
Rücktritt: Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei
Aeroplan. Wir empfehlen Ihnen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Treten Sie vom Reisevertrag zurück, können wir angemessenen Ersatz
für die getroffenen Reisevorkehrungen und unsere Aufwendungen verlangen. Unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen sind die Ersatzansprüche
von Aeroplan pauschaliert. Rücktrittsgebühren sind auch dann fällig, wenn sich ein Reiseteilnehmer nicht rechtzeitig zu den in den Reisedokumenten
bekanntgegebenen Zeiten am jeweiligen Abflughafen oder Abreiseort einfindet. Falls in
den einzelnen Reiseausschreibungen nicht ausdrücklich etwas anderes genannt wird, beträgt
unser pauschalierter Anspruch auf Rücktrittsgebühren pro Person/ pro Reisepreis die unter Ziffer
5.1.1 und 5.2 bekanntgegebenen Sätze. Ihnen steht jederzeit das Recht zu, uns einen geringen
Schaden nachzuweisen. Eine zusätzlich abgeschlossene Reiserücktrittskosten-Versicherung kann
die Gebühren im Rahmen der geltenden Versicherungsbedingungen übernehmen.
Bitte beachten Sie: Sollten Sie mehrere Einzelleistungen nach dem Baukastenprinzip mit Einzelpreisen zusammengestellt haben (z.B. Flug und Mietwagen und Hotel),
so sind die Stornogebühren einzeln zu ermitteln und zu addieren.
5.1.1
Standard - Rücktrittsgebühren bei Katalogreisen (in % vom Reisepreis pro Person)
bis zum 30. Tag vor Reiseantritt 15%
vom 29. Tag bis zum 22. Tag vor Reiseantritt 20%
vom 21. Tag bis zum 15. Tag vor Reiseantritt 30%
vom 14. Tag bis zum 07. Tag vor Reiseantritt 50%
vom 06. Tag bis zum 03. Tag vor Reiseantritt 65%
ab dem 02. Tag vor Reiseantritt oder bei Nichtantritt der Reise 80%
5.2
Ausnahmen von der Standardregelung
5.2.1
Eigenanreise und Reisebausteine: Hotels, Rundreisen, Ferienwohnung, Schiffsreisen
bis zum 45. Tag vor Reiseantritt 20%
vom 44. Tag bis zum 35. Tag vor Reiseantritt 50%
vom 34. Tag bis zum 01. Tag vor Reiseantritt 80%
ab dem Tag des Reiseantritts oder bei Nichtantritt der Reise 95%
5.2.2
Motorhomes, Camper, Motorräder & Ranches – diese Regelung ist für alle Anreisearten gültig
bis zum 50. Tag vor Reiseantritt 10%
vom 49. Tag bis zum 22. Tag vor Reiseantritt 40%
vom 21. Tag bis zum 15. Tag vor Reiseantritt 60%
vom 14. Tag bis zum 09. Tag vor Reiseantritt 85%
vom 8. Tag bis zum Reiseantritt 95%
5.2.3
Mietwagen - gültig ausschliesslich bei Stornierungen von reinen Mietwagen-Buchungen. Bei
kombinierten Reisen finden die Bedingungen 5.1.1/5.2.1 Anwendung.
bis zum 03. Tag vor Reiseantritt € 25,-
ab dem 02. Tag vor Reiseantritt oder bei Nichtantritt der Reise 25%
5.2.4
Rücktrittsgebühren bei Flugtickets mit oder ohne weitere Arrangements
bis zum 28. Tag vor Reiseantritt bzw. vor Ticketing € 77,-
vom 27. Tag bzw. nach Ticketing, sog. Fristtickets 100%
(geringere Stornokosten für Tickets ohne Fristtermin erfahren Sie auf Anfrage)
Es ist wichtig zu beachten, dass es immer mehr Tarife ohne Erstattungsanspruch (100% Storno) gibt.
5.2.5
Visabesorgung, Eintrittskarten
Stornierungen, wenn das Visum bereits beantragt wurde oder die Eintrittskarten bereits geordert sind:
100%
5.3
Umbuchung: Sollten auf Ihren Wunsch nach der Buchung Reiseänderungen hinsichtlich
des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart vorgenommen werden, so entstehen in der Regel die gleichen Kosten
wie bei einem Rücktritt Ihrerseits. Wir müssen daher die Kosten in gleicher Höhe berechnen, wie sie sich im
Umbuchungszeitraum für einen Rücktritt ergeben hätten.
5.3.1
Bei Bauarbeiten ist eine gebührenfreie Umbuchung möglich.
5.3.2
Für Gruppenbuchungen werden Sondervereinbarungen getroffen. Sie erhalten die Sondervereinbarungen zusammen mit dem Angebot für die Gruppenreise.
5.4
Ersatzteilnehmer/Namensänderungen
Bis zum Reiseantritt kann sich jeder Reiseteilnehmer durch einen Dritten ersetzen lassen, wenn Sie uns dieses mitteilen. Wir können jedoch
dem Wechsel in der Person der Reise den widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht entspricht oder die Teilnahme gesetzlichen
Vorschriften oder behördlichen Anordnungen entgegensteht. Tritt eine Ersatzperson in den Vertrag ein, so haftet Sie mit diesem zusammen als Gesamtschuldner
für den Reisepreis und die entstandenen Mehrkosten.
5.4.1
Bis 35 Tage vor Reiseantritt berechnen wir Ihnen für die gestellte Ersatzperson ausschließlich
eine Bearbeitungsgebühr von € 50,- pro Person. Ab 34 Tage vor Reisebeginn werden die Änderungen wie ein Rücktritt von der Reise mit gleichzeitiger Neubuchung
behandelt, es gelten die unter 5.1 und 5.2 ff angegebenen Rücktrittsgebühren.
6. Reiserücktrittskostenversicherung
Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung, die nicht im Reisepreis enthalten ist. Ihr Reisebüro berät Sie gerne.
7. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter/Höhere Gewalt
Aeroplan kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Reiseantritt den Vertrag kündigen:
7.1
Ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Reisende die Durchführung der Reise nachhaltig stört
oder sich derart vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist.
7.2
Bis zwei Wochen vor Reiseantritt bei Nichtereichen einer im Katalog und/oder in der Reisebestätigung angegebenen Mindestteilnehmerzahl.
7.3
Bis vier Wochen vor Reiseantritt, wenn die Durchführung der Reise nach Ausschöpfung
aller Möglichkeiten für Aeroplan deshalb nicht zumutbar ist, weil die im Falle der Durchführung
entstehenden Kosten eine Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze bezogen auf diese
Reise, bedeuten würde. Ein Rücktrittsrecht von Aeroplan besteht jedoch nicht, wenn wir die dazu
führenden Umstände zu vertreten hat (z.B. Kalkulationsfehler) oder wenn diese Umstände nicht
nachweisbar sind.
7.4
Höhere Gewalt: Wird die Reise infolge höherer Gewalt erheblich gefährdet oder beeinträchtigt,
können sowohl Sie als auch wir den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so
können wir für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Wir sind
verpflichtet alle notwendigen
Masssnahmen zu treffen, falls der Vertrag die Rückbeförderung umfasst, Sie zurückzubefördern.
Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von Ihnen und uns je zur Hälfte zu tragen. Die Mehrkosten für die
Rückbeförderung sind von Ihnen und uns je zur Hälfte zu tragen. Alle anderen
Mehrkosten fallen Ihnen zur Last. Die Kündigung wird Ihnen unverzüglich zugeleitet.
8. Haftung/Mängelgewährleistung
Wir haften im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für:
a) die gewissenhafte Reisevorbereitung
b) die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger (z.B. Airlines, etc.)
c) die Richtigkeit der Beschreibung aller in diesem Prospekt angegebenen Reisedienstleistungen,
sofern wir nicht gemäß Ziffer 3.1 vor Vertragsabschluss eine Änderung der Prospektangaben haben. Wir haften jedoch nicht für Angaben in Hotel-, Orts-
oder Schiffsprospekten und Reiseliteratur, weil wir
auf deren Entstehung keinen Einfluss nehmen und deren Richtigkeit nicht überprüfen können.
d) die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen
e) ein Verschulden der mit der Leistungserbringung betrauten Person
8.1 Fremdleistungen
8.1.1
Die im Rahmen einer Reise oder zusätzlich zu dieser erbrachte Beförderung im Linienverkehr,
für die Ihnen ein entsprechender Beförderungsausweis ausgestellt wurde, erbringen wir als Fremdleistung.
Wir stehen daher nicht für die Erbringung der Beförderungsleistung selbst ein. Eine etwaige
Haftung regelt sich in diesem Fall nach den Beförderungsbestimmungen dieser Unternehmen, auf die
Sie ausdrücklich hingewiesen werden und die Ihnen auf Wunsch zugänglich gemacht werden.
8.1.2
Wir haften auch nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit sonstigen Leistungen
(Eintrittskarten, Ausflüge, Veranstaltungen), die als Fremdleistung lediglich vermittelt werden und die
in der Reiseausschreibung ausdrücklich als Fremdleistung gekennzeichnet sind.
8.2 Beschränkung und Haftung
8.2.1
Unsere vertragliche Haftung auf Schadenersatz für Schäden, die nicht Körperschäden sind,
ist insgesamt auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig durch uns
herbeigeführt worden ist. Die Beschränkung der Haftung auf den dreifachen Reisepreis gilt auch, soweit wir für einem dem Reisenden entstehenden
Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich sind.
8.2.2
Gelten für ein von einem Leistungsträger zu erbringende Reiseleistung internationale Übereinkommen oder auf solche beruhende gesetzliche Vorschriften,
nach denen ein Anspruch auf Schadenersatz nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann, so können wir uns hierauf berufen.
8.2.3
Für Unfälle, die bei Sportveranstaltungen und anderen Ferienaktivitäten auftreten, haften wir
nur, wenn uns ein Verschulden trifft. Wir empfehlen den Abschluss einer Sport-Unfall-Versicherung.
8.3 Mitwirkungspflichten, Beanstandungen
8.3.1
Jeder Reisende ist verpflichtet, bei Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, um evtl. Schäden zu vermeiden oder gering zu halten.
Hierzu gehört insbesondere, dass er seine Beanstandungen der örtlichen Reiseleitung bzw. Agentur (Adresse und Telefon-Nummer in den Reiseunterlagen)
zur Kenntnis gibt. Bei Reisen in Gebiete, in denen eine Betreuung durch eine Aeroplan-Reiseleitung bzw. Agentur nicht vorgesehen ist (vergl. Leistungsbeschreibung
im Katalog Reiseunterlagen), ist stattdessen Aeroplan direkt zu kontaktieren (Anschrift und Telefonnummer in den Reiseunterlagen). Das gilt auch für reine
Hotelbuchungen, wo eine Betreuung grundsätzlich nicht eingeschlossen ist. Eine Rüge beim Leistungsträger ist zwar oft hilfreich, entbindet aber nicht
von der Pflicht zur Rüge bei uns als Veranstalter. Unterlässt es ein Reisender schuldhaft, einen Mangel umgehend anzuzeigen, stehen ihm Ansprüche nicht zu.
Bitte verlangen Sie Belege für Mängelrügen bei Vertragspartnern (Nachweis).
8.3.2
Reiseleiter sind nicht berechtigt, irgendwelche Ansprüche anzuerkennen. Vertragspartner können keine verbindlichen Zusagen machen.
8.3.3
Sie erreichen die Aeroplan Reise GmbH zu normalen Geschäftszeiten: MO - FR 9-18 Uhr
(MEZ) unter Tel.: 0221 - 92 47 11 bzw. Fax: 0221 - 92 47 17.
9. Ausschluss von Ansprüchen
9.1
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Reisende innerhalb
eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Rückreisedatum bei Aeroplan geltend zu machen.
Dies sollte im eigenen Interesse unbedingt schriftlich geschehen. Dann ist für die Einhaltung der Frist
der Posteingangsstempel maßgebend. Nach Fristablauf kann der Reisende Ansprüche nur noch geltenden. Nach Fristablauf kann der Reisende Ansprüche nur
noch geltend machen, wenn er ohne Verschulden gehindert war, die Frist einzuhalten.
9.2
Ihre vertraglichen Ansprüche verjähren 6 Monate nach dem vertraglich vereinbarten Ende der
Reise. Die Verjährung ist bis zu dem Tag gehemmt, an dem wir die von Ihnen geltend gemachten Ansprüche schriftlich zurückweisen. Ansprüche aus
unerlaubter Handlung verjähren in drei Jahren.
9.3 Das Reisebüro tritt als Vermittler beim Abschluss des Reisevertrages auf. Es ist nicht befugt,
nach Reiseende die Anmeldung von Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen durch Kunden
entgegenzunehmen. Es verpflichtet sich fernerhin nur im Rahmen der hier genannten Bedingungen zu agieren und diese Geschäftsbedingungen verbindlich zu achten
und dem Kunden zur Kenntnis zu bringen.
9.4
Im Falle von Ticketrücksendungen und Erstattungen von Unterlagen verfallen die Ansprüche auf diese Unterlagen im Falle der Absage durch den Leistungsträger.
10. Pass-, Visa-, Zoll, Devisen- und Gesundheit
10.1
Wir stehen dafür ein, Staatsangehörige des Staates in dem die Reise angeboten wird, über
die Bestimmungen von Pass-, Visa und Gesundheitsvorschriften sowie deren eventuelle Änderungen
vor Reiseantritt zu informieren. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft.
10.2
Wir haften nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch
die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn Sie uns mit der Besorgung beauftragt haben, es
sei denn, dass die Verzögerung von uns zu vertreten ist. Zur Erlangung von Visa usw. bei den zuständigen
Stellen müssen Sie mit einem Zeitraum von etwa 8 Wochen rechnen.
10.3
Für Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen verweisen wir auf die in diesem
Katalog bzw. der zugehörigen aktuellen Preisliste für jedes Zielland gesondert aufgegebenen Bestimmungen. Diese Bestimmungen sind für Reisende
ausgewiesen, die einen deutschen Pass besitzen. Für Reisende anderer Nationalitäten ist eine gesonderte Klärung – auch für etwaige
Transitprobleme– durch das Konsulat unabdingbar. Diese Bestimmungen sind unbedingt einzuhalten. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung der Vorschriften
erwachsen, gehen zu Ihren Lasten, es sei denn sie entstehen durch unsere schuldhafte Falsch- oder Fehlinformation. Da oft Änderungen dieser Bestimmungen auftreten,
verweisen wir ausdrücklich auf die zeitnahe Information bei den ausländischen Behörden (Botschaften/Konsulaten).
10.4
Der Reisende sollte sich über Infektions- und Impfschutz sowie anderen Prophylaxemaßnahmen
rechtzeitig informieren; ggf. sollte ärztlicher Rat zu Thrombose- und anderen Gesundheitsrisiken eingeholt werden. Auf allgemeine Informationen, insbesondere bei den
Gesundheitsämtern, reisemedizinisch erfahrenen Ärzten, Tropenmedizinern, reisetechnischen Informationsdiensten oder der Bundeszentrale für
gesundheitliche Aufklärung wird verwiesen.
11. Allgemeines
11.1
Der Empfänger der Reisedokumente ist verpflichtet, seine empfangenen Unterlagen umgehend
auf die Richtigkeit der Ausstellung (Name, Reise Daten, Reiseziel etc.) zu überprüfen und bei fehlerhafter Ausstellung sofort zu reklamieren.
11.2
Fluglinien bieten immer mehr Codeshare Dienste an, die dann von Flugpartnern ausgeführt
werden. Diese allgemeine Entwicklung begründet keinen Mangel. Auch die Anrechnung von
Flugmeilen fällt nicht in unseren Verantwortungsbereich. Bitte fragen Sie die Fluglinie direkt.
11.3
Alle Flüge müssen spätestens 72 Stunden vor Rückflug bei der Fluggesellschaft rückbestätigt
werden. Die Fluglinien halten dafür spezielle (gebührenfreie) Telefon nummern bereit.
Nichteinhaltung dieser Auflage kann zu ersatzloser Streichung bestätigter Rückflugbuchungen führen.
11.4
Gepäck: Bitte achten Sie auf neue Gepäckregeln! In der Regel wird ein Koffer kostenfrei
befördert. Bei nationalen Flügen muss für Gepäckbeförderung oft eine Gebühr bezahlt werden.
11.5
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge. Das gleiche gilt für die
vorliegenden Reisebedingungen.
11.6
Reisen in andere Länder sind manchmal mit Gefahren verbunden, die es zu Hause nicht
gibt. Technische Einrichtungen entsprechen im Ausland nicht immer dem deutschen Standard.
Das gilt u.a. für Gasboiler, Herde etc. Beachten Sie daher bitte unbedingt evtl. Hinweise für deren
Benutzung.
11.7
Eine Abtretung jeglicher Ansprüche des Kunden aus Anlass der Reise, gleich aus welchem
Rechtsgrund an Dritte, auch an Ehegatten, ist ausgeschlossen. Ebenso ist ausgeschlossen deren
gerichtliche Geltendmachung im eigenen Namen.
11.8
Bitte prüfen Sie Ihre Ausweispapiere vor Abreise nochmals gründlich. Bitte denken Sie an die
6-Monats-Gültigkeit, die von vielen Fluglinien verlangt wird und ab Rückreisedatum gerechnet wird.
11.9
Bitte achten Sie für Wohnmobile und Pkws auf Mitnahme des nationalen Führerscheins
und auf die Nennung des Fahrers! Der Fahrer muss ebenfalls Besitzer einer Kreditkarte sein!
11.10
Gerichtsstand für Vollkaufleute, für Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland
haben sowie für Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt haben oder deren
Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist sowie
Passivprozesse, ist Köln.
© AEROPLAN Reise GmbH – Mauritiussteinweg 116 – 50676 Köln – Stand: Oktober 2011