Sie haben sich zur Buchung einer Reise aus unserem sehr umfangreichen und
preislich äußerst interessanten Programm entschieden. In den
vergangenen Jahren haben wir zehntausende Kunden zu deren Zufriedenheit
befördert.
Diese AGBs gelten für eine Mehrheit von Reiseleistungen bzw.
Pauschalreisebuchungen des Reisebausteinsystems.
Hinweise und Bedingungen
Hinweise und Bedingungen, die das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und
uns
regeln und die Sie mit Ihrer Buchung anerkennen, finden Sie im Folgenden in
ausführlicher Form.
Rechtsfragen können auch im Urlaub von großer Bedeutung sein. Wir
sind bemüht, Ihnen Sorgen und Ärger, soweit von unserer Seite
möglich, abzunehmen. Die Abgrenzung des Rahmens unserer Verantwortung soll
Ihnen
Klarheit darüber geben, was Sie erwarten können und für was wir
einstehen. Wir wollen dadurch Sie und uns vor ärgerlichen
Auseinandersetzungen bewahren. Einzelleistungen sind größtenteils
vermittelte Leistungen - wie z.B. auch Linienflüge.
Für Flüge mit regulären Liniendiensten der internationalen
Fluggesellschaften gelten ferner die "Allgemeinen
Beförderungsbedingungen", die nach den Abkommen von Den Haag,
Warschau und Guadalajara geregelt sind (siehe Ticketumschlag).
Anmeldung, Reisebestätigung
1.1 Mit Ihrer Reiseanmeldung bieten Sie AEROPLAN den
Abschluß des Reisevertrages verbindlich an. Der Reisevertrag kommt durch
die Reisebestätigung zustande, die im Reisebüro zu Ihrer
Verfügung steht.
1.2 Sofern der Anmelder ausdrücklich und gesondert erklärt für
die vertraglichen Verpflichtungen aller angemeldeten Personen einzustehen,
haftet er dafür neben den anderen von ihm angemeldeten Teilnehmern.
1.3 Weicht der Inhalt der Reisebestätigung von dem Inhalt der
Reiseanmeldung ab, weisen wir Sie hierauf in der Reisebestätigung
hin. An dieses neue Angebot sind wir 10 Tage gebunden. Der
Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, wenn Sie uns
innerhalb von 10 Tagen die Annahme erklären oder das Angebot akzeptieren.
1.4 Vormerkungen sind Anmeldungen für noch nicht ausgeschriebene Reisen
der nächsten Saison. Sie werden in der Reihenfolge des Posteingangs
bearbeitet und in Festbuchungen umgewandelt, sobald der Katalog für die
betreffende Saison erschienen ist. Vormerkungen können nur im Rahmen der
Platzverfügbarkeit berücksichtigt werden. Ihr Recht aus Ziff. 1.3
dieser Bedingungen bleibt unberührt.
1.5 Optionsbuchungen/Ersatztermine
Es passiert vor allem an Hochsaisonterminen häufig, dass Flüge
ausgebucht sind. Wenn irgendmöglich werden wir ein Ersatzangebot machen
bzw. einen anderen Termin in Option anbieten.
Bitte beachten Sie, dass ein Ersatzangebot noch keine Festbuchung ist, es sei
denn, eine ausdrückliche Kennzeichnung wird angegeben! Es ist daher
absolut notwendig, dass Festeinbuchungen zu Ersatzterminen
ordnungsgemäß gekennzeichnet werden und alle Informationen, die
buchungsrelevant sind, nochmals enthalten sein müssen. Nur dann ist eine
ordnungsgemäße Bearbeitung gewährleistet.
Auch die Buchung echter Optionstermine ist möglich. Die Einbuchung muss
schriftlich erfolgen und wird nach der ordnungsgemäßen
Bestätigung nach 48 Stunden automatisch zur Festbuchung, die dann den
allgemeinen Buchungs- und Stornierungsbedingungen unterliegt.
Wohnmobile, Flugpauschalreisen und Hotelübernachtungen können nicht
optioniert werden!
Zahlung
2.1 Bei Vertragsabschluss und der Aushändigung eines
Sicherungsscheines wird eine Anzahlung von 15% des Reisepreises pro Person
sowie die Prämie für die Versicherung sofort fällig. Die
Anzahlung wird auf den
Gesamtpreis angerechnet. Die Restzahlung ist, soweit den besonderen
Kataloghinweisen
nichts anderes zu entnehmen ist, ohne Aufforderung spätestens 30 Tage vor
Reisebeginn
gegen Aushändigung der Reiseunterlagen zu zahlen. Rücktritts- und
Umbuchungsgebühren
sind sofort fällig. Die An- bzw. Restzahlung darf vom Reisenden nur dann
gefordert werden,
wenn dem Kunden ein Sicherungsschein gemäß § 651 k BGB
ausgehändigt worden ist, der
sicherstellt, dass bei Ausfall der Reiseleistungen infolge von
Zahlungsunfähigkeit oder
Insolvenz des Reiseveranstalters der gezahlte Restpreis und die notwendige
Aufwendungen
für die Rückreise erstattet werden. Dementsprechend hat AEROPLAN
KÖLN dieses Insolvenzrisiko abgesichert. Ein entsprechender
Sicherungsschein, der den direkten
Anspruch des Reisenden im Falle der Zahlungsunfähigkeit oder des
Insolvenzverfahrens des
Reiseveranstalters verbrieft, befindet sich bei der Reisebestättigung bzw.
bei den
Reiseunterlagen.
§ 651 k (1) - (3) BGB lautet auszugsweise wie folgt:
(1) Der Reiseveranstalter hat sicherzustellen, dass dem Reisenden erstattet
werden
1. der gezahlte Reisepreis, soweit Reiseleistungen infolge
Zahlungsunfähigkeit oder Eröffnung des Insolvenzverfahrens über
das Vermögen des Reiseveranstalters ausfallen und
2. notwendige Aufwendungen, die dem Reisenden infolge Zahlungsunfähigkeit
oder Eröffnung des Insolvenzverfahrens über
das Vermögen des Reiseveranstalters für die Rückreise entstehen.
Die Verpflichtungen nach Satz 1 kann der Reiseveranstalter nur erfüllen
1. durch eine Versicherung bei einem im Geltungsbereich dieses Gesetzes zum
Geschäftsbetrieb befugten Versicherungsunternehmen oder
2. durch ein Zahlungsversprechen eines im Geltungsbereich dieses Gesetzes zum
Geschäftsbetrieb befugten Kreditinstitutes.
(2) Der Versicherer oder das Kreditinstitut (Kundengeldabsicherer) kann seine
Haftung für die von ihm in einem Jahre insgesamt nach diesem Gesetz zu
erstattenden Beträge auf 110 Millionen Euro begrenzen. Übersteigen
die in einem Jahr von einem Kundengeldabsicherer insgesamt nach diesem Gesetz
zu erstattenden Beträge die in Satz 1 genannten Höchstbeträge,
so verringern sich die einzelnen Erstattungsansprüche in dem
Verhältnis,
in dem ihr Gesamtbetrag zum Höchstbetrag steht.
(3) Zur Erfüllung seiner Verpflichtung nach Absatz 1 hat der
Reiseveranstalter dem Reisenden einen unmittelbaren Anspruch gegen den
Kundengeldabsicherer zu verschaffen und durch Übergabe einer von diesem
oder auf dessen Veranlassung ausgestellten Bestätigung (Sicherungsschein)
nachzuweisen. AEROPLAN hat dieses Insolvenzrisiko bei der R+V Versicherung in Wiesbaden
abgesichert. Der Sicherungsschein, der den direkten Anspruch des Reisenden
gegen die R+V Versicherung im Falle der Zahlungsunfähigkeit oder des
Konkurses des Reiseveranstalters verbrieft, geht mit unserer
Reisebestätigung zu. Deshalb wird der restliche Reisepreis fällig,
wenn feststeht, dass Ihre Reise - wie gebucht - durchgeführt wird und die
Reiseunterlagen in Ihrem Reisebüro bereit liegen.
2.2 Liegen zwischen Vertragsabschluss und Reisebeginn weniger als 30 Tage
(Kurzfristbuchungen)
so zahlen Sie bitte den gesamten Reisepreis gegen Aushändigung der
Reiseunterlagen und
des Sicherungsscheines sofort.
2.3 Wenn bis drei Tage vor Reiseantritt der Reisepreis nicht vollständig
bezahlt ist, wird
der Vertrag aufgelöst. AEROPLAN kann als Entschädigung die
entsprechende
Rücktrittsgebühren verlangen.
2.4 Alle in dem vorliegendem Katalog ausgeschriebenen Preise sind in EURO und
gelten wenn nicht
anders angegeben pro Person.
2.5 Die Anzahlung als auch die Zahlung des Restreisepreises ist in bar an das
Reisebüro zu
leisten. Das Reisebüro verpflichtet sich, die für AEROPLAN
vereinnahmten Gelder vom eigenen
Vermögen getrennt zu halten und unverzüglich weiterzuleiten. Im Falle
von Zahlungsschwierigkeiten
bzw. Überschuldung dürfen Gelder für AEROPLAN nicht mehr
entgegen genommen werden. Bereits
vorliegende Reiseunterlagen müssen unverzüglich zurückgesandt
werden - bzw. es ist in
jedem Fall die Anschrift des Kunden anzugeben, damit die weitere
Abwicklung geregelt werden kann.
Das Reisebüro ist verpflichtet den Kunden entsprechend in Kenntnis zu
setzen. Verstöße gegen
diese Bedingungen sind strafbar.
2.6 Zahlung mit Kreditkarte
Bei Zahlung mit der Kreditkarte müssen Sie
Ihre Kreditkarte bereits bei der Buchung in Ihrem Reisebüro
vorlegen.
Der Betrag wird innerhalb einer Woche nach Vertragsabschluss und Erhalt Ihrer
Reisebestätigung und des Sicherungsscheines von Ihrem Kreditkartenkonto
abgebucht. Es ist nur gestattet die direkte Kreditkarte des Reisenden
selbst zu verwenden. Ein Ermächtigungsformular sowie Kartenkopien
sind hierfür vorzubringen. Je nach Leistung können Zusatzkosten
entstehen. Ihr Reisebüro informiert Sie gerne darüber, welche Kreditkarten
akzeptiert werden.
2.7 Zahlungsmodus/Reiseunterlagen
Die volle Bezahlung sollte spätestens 30 Tage vor Abreise auf eines
unserer
Konten erfolgen (Ausnahme: bei Abbuchung 21 Tage!). Kurzfristige Buchungen
können nur akzeptiert werden, wenn die fälligen Beträge sofort
bezahlt werden. Wir empfehlen Blitzgiros bzw. telegrafische Anweisung der
Beträge (s. Abschnitt Rücktritt). Nach Zahlungseingang stehen Ihnen
die
Reiseunterlagen zur Verfügung bzw. werden umgehend zugesandt.
Sollte sich die Zahlung aus für uns irrelevanten Gründen
verzögern, so haben wir das Recht - ohne Haftungsanspruch - von der
bestätigten Reise zurückzutreten bzw. die Tickets in geeigneter Weise
am Abflugtag zu hinterlegen bzw. zuzuleiten. Die Haftung überträgt
sich hierbei auf den Einbucher, der auch etwaige Zusatzkosten übernehmen
muss. In solchen Fällen auftretende Flugpreiserhöhungen werden
ebenfalls in voller Höhe an den Einbucher weiterbelastet
(Vorausbuchungsfristen, Flugpreisänderungen).
Dies trifft auch zu, wenn uns Einbuchungen oder Ticketingaufträge
später als 7 Werktage vor Abflugtermin (inkl.) erreichen!
Darüber hinaus werden wir den nötigen Mehraufwand mit EUR 30,-
pauschaliert berechnen!
Auch Fluggesellschaften haben das Recht, eine zu kurzfristige Ausstellung von
Tickets zu verweigern - bzw. Sonderklassenplätze, die nicht rechtzeitig
geticketet werden (wgn. Zahlung etc.), kostenpflichtig zu streichen. Der
Haftungsanspruch erlischt hierdurch völlig - der Reisevertrag wird
kostenpflichtig storniert.
Die Reiseunterlagen sind Originaldokumente, die mit größter Sorgfalt
zu behandeln sind. Bei Verlust durch Fahrlässigkeit besteht kein
automatischer Rechtsgrund zur Erstattung oder Neuausstellung. Bis zur vollen
Bezahlung bleiben alle Unterlagen unser Eigentum.
3.1. Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus
den Leistungsbeschreibungen in unserem Prospekt, so wie sie Vertragsgrundlage
geworden sind, und aus den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der
Reisebestätigung, so wie sie Grundlage des Reisevertrages geworden sind.
Vor Vertragsschluß können wir eine Änderung der Prospektangaben
vornehmen, über die der Reisende vor Buchung selbstverständlich
informiert wird.
3.2 Die Flüge werden mit Linienfluggesellschaften durchgeführt. Sie
fliegen in der Touristenklasse; gegen tariflichen Mehrpreis auch in der First
Class oder Business Class. Die Beförderung erfolgt auf der Grundlage der
Bedingungen des jeweiligen Beförderungsunternehmens, die auf Wunsch
zugänglich gemacht werden. (Hinweis: Die in den Tabellen angegebenen
Klassen sind Buchungsklassen, die in der Regel keine unterschiedlichen
Qualitätsmerkmale ausweisen).
Wir bitten um Verständnis, wenn im einen oder anderen Fall aus
flugtechnischen Gründen der Hinflug in die Nachtmittags- oder Abendstunden
fällt und/oder der Rückflug bereits in die Morgen- oder
Vormittagsstunden.
3.3 Sonderwünsche
Reisebüros dürfen Sonderwünsche nur
entgegennehmen, wenn diese als unverbindlich bezeichnet werden. AEROPLAN bemüht sich, Ihrem Wunsch nach Sonderleistungen, die nicht im
Katalog ausgeschrieben sind, nach Möglichkeit zu entsprechen.
Reisebüros sind nicht berechtigt, ohne schriftliche Bestätigung von
uns über den Katalog hinaus abweichende Zusagen zu geben, oder
Vereinbarungen zu treffen, soweit sie hierzu nicht bevollmächtigt sind.
3.4 Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Falls Sie einzelne
Reiseleistungen
infolge vorzeitiger Rückreise oder aus anderen wichtigen Gründen
nicht
in Anspruch nehmen, wird sich AEROPLAN bei den
Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen.
Das ist nicht erforderlich, wenn die Leistungen völlig unerheblich sind
oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Vorschriften
entgegenstehen. AEROPLAN berechnet 20% des vergüteten Betrages
als Ausgleich für zusätzliche Mühen und Kosten.
3.5 Reisezeiten
Die im Prospekt angegebenen Reisezeiten müssen nicht
mit
etwaigen Saisonzeiten in den Zielgebieten übereinstimmen.
Leistungs- und Preisänderungen
4.1 Abweichungen und Änderungen einzelner Reiseleistungen von
dem vertraglich vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die vom
Reiseveranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind
nur gestattet, soweit Änderungen und Abweichungen nicht erheblich sind und
den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.
Flugzeiten sind wie auf dem Flugschein angegeben vorgesehen und vom
Bundesverkehrsministerium genehmigt. Aufgrund der derzeitigen Überlastung
des internationalen Luftraumes können Flugverspätungen in
Einzelfällen nicht ausgeschlossen werden. Sitzplatzreservierungen bei
Flugreisen nimmt AEROPLAN auf Wunsch vor, sofern auf dem jeweiligen
Flug möglich. AEROPLAN haftet jedoch nicht für die
Bereitstellung der entsprechenden Sitze seitens der Fluggesellschaft.
4.2 Wir sind aus wichtigen Gründen berechtigt, einen Wechsel der
Fluggesellschaft, des Fluggerätes oder des Abflug- bzw.
Rückkehr-Flughafens vorzunehmen, soweit das für den Gast zumutbar
ist. Auch Änderungen des Flugplans sind möglich. Bei einer
Ersatzbeförderung werden die Kosten der Bahnreise bis zu Höhe der 2.
Klasse übernommen (siehe auch 3.3).
4.3 AEROPLAN behält sich vor, die ausgeschriebenen und mit
der Buchung bestätigten Preise im Fall der Erhöhung der
Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen wie
Hafen- oder Flughafengebühren, in dem Umfang zu ändern, wie sich die
Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte
Leistungen pro Person bzw. pro Sitzplatz auf den Reisepreis auswirkt, sofern
zwischen dem Zugang der Reisebestätigung beim Kunden und dem vereinbarten
Reisetermin mehr als vier Monate liegen. Im Fall einer nachträglichen
Änderung einer wesentlichen Reiseleistung hat AEROPLAN den
Kunden unverzüglich, spätestens jedoch 21 Tage vor Reiseantritt, in
Kenntnis zu setzen. Preiserhöhungen nach diesem Zeitpunkt sind nicht
zulässig. Bei Preiserhöhungen um mehr als 5% oder im Fall einer
erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Kunde
berechtigt, ohne Gebühren vom Vertrag zurückzutreten oder die
Teilnahme an einer anderen, mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn
AEROPLAN in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für
den Kunden aus seinem Angebot anzubieten.
Der Reisende hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung von
AEROPLAN über die Preiserhöhung bzw. Änderung der
Reiseleistung durch AEROPLAN uns gegenüber geltend zu machen.
4.4 Treibstoffzuschläge der Fluglinien müssen in vollem Umfang
weiterbelastet werden.
Rücktritt des Kunden, Umbuchung, Ersatzperson
5.1 Rücktritt: Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise
zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der
Rücktrittserklärung bei AEROPLAN. Wir empfehlen Ihnen,
den Rücktritt schriftlich zu erklären.
Treten Sie vom Reisevertrag zurück, können wir angemessenen Ersatz
für die getroffene Reisevorkehrungen und unsere Aufwendungen verlangen.
Unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen sind die
Ersatzansprüche
von AEROPLAN pauschalisiert. Rücktrittsgebühren sind auch dann
fällig,
wenn sich ein Reiseteilnehmer nicht rechtzeitig zu den in den Reisedokumenten
bekanntgegebenen Zeiten am jeweiligen Abflughafen oder Abreiseort einfindet.
Falls
in den einzelnen Reiseausschreibungen nicht ausdrücklich etwas anderes
genannt
wird, beträgt unser pauschalierter Anspruch auf
Rücktrittsgebühren
pro Person/ pro Reisetag die unter Ziffer 5.1.1 und 5.2 bekanntgegebenen
Sätze.
Ihnen steht jederzeit das Recht zu, uns einen geringen Schaden nachzuweisen.
Eine
zusätzlich abgeschlossene Reiserücktrittskosten-Versicherung kann
die
Gebühren im Rahmen der geltenden Versicherungsbedingungen übernehmen.
Bitte beachten Sie: Sollten Sie mehrere Einzelleistungen nach dem
Baukastenprinzip
mit Einzelpreisen zusammengestellt haben (z.B. Flug und Mietwagen und Hotel),
so
sind die Stornogebühren einzeln zu ermitteln und zu addieren.
5.1.1 Standard - Rücktrittsgebühren bei Flugpauschalreisen (in %
vom Reisepreis pro Person)
bis zum 30. Tag vor Reiseantritt: 15 %
vom 29. Tag bis zum 22. Tag vor Reiseantritt: 20 %
vom 21. Tag bis zum 15. Tag vor Reiseantritt: 30 %
vom 14. Tag bis zum 07. Tag vor Reiseantritt: 50 %
vom 06. Tag bis zum 03. Tag vor Reiseantritt: 65 %
ab dem 02. Tag vor Reiseantritt oder bei Nichtantritt der Reise: 80 %
5.2 Ausnahmen von der Standardregelung
5.2.1 Eigenanreise und Reisebausteine: Hotels, Rundreisen, Ferienwohnung,
Schiffsreisen
bis zum 45. Tag vor Reiseantritt: 20 %
vom 44. Tag bis zum 35. Tag vor Reiseantritt: 50 %
vom 34. Tag bis zum 01. Tag vor Reiseantritt: 80 %
ab dem Tag des Reiseantritts oder bei Nichtantritt der Reise: 100 %
5.2.2 Motorhomes, Camper, Motorräder - diese Regelung ist für
alle Anreisearten gültig
bis zum 50. Tag vor Reiseantritt: 20 %
mindestens 250 EUR
vom 49. Tag bis zum 22. Tag vor Reiseantritt: 50 %
mindestens 550 EUR
vom 21. Tag bis zum 15. Tag vor Reiseantritt: 60 %
vom 14. Tag bis zum 09. Tag vor Reiseantritt: 85 %
vom 08. Tag bis zum 01. Tag vor Reiseantritt: 95 %
ab dem Tag des Reiseantritts oder bei Nichtantritt der Reise: 100 %
5.2.3 Mietwagen - gültig ausschließlich bei der Stornierung von
reinen
Mietwagen-Buchungen. Bei kombinierten Reisen finden die Bedingungen 5.1.1/
5.2.1
Anwendung.
bis zum 08. Tag vor Reiseantritt: EUR 25
ab dem 07. Tag vor Reiseantritt oder bei Nichtantritt der Reise: 25 %
5.2.4 Rücktrittsgebühren bei Flugtickets ohne weitere Arrangements
bis zum 28. Tag vor Reiseantritt bzw. vor Ticketing: EUR 77
vom 27. Tag bzw. nach Ticketing, sog. Fristtickets: 100 %
geringere Stornokosten für Tickets ohne Fristtermin erfahren Sie auf
Anfrage)
Es ist wichtig zu beachten, dass es immer mehr Tarife ohne Erstattungsanspruch
(100 % Storno) gibt.
5.2.5 Visabesorgung, Eintrittskarten
Stornierungen, wenn das Visum bereits beantragt wurde oder die Eintrittskarte
bereits geordert sind: 100 %
5.3 Umbuchung: Sollten auf Ihren Wunsch nach der Buchung Reiseänderungen
hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der
Unterkunft oder der Beförderungsart vorgenommen werden, so entstehen in
der
Regel die gleichen Kosten wie bei einem Rücktritt Ihrerseits. Wir
müssen daher die Kosten in gleicher Höhe berechnen, wie Sie sich im
Umbuchungszeitraum für einen Rücktritt ergeben hätten.
5.3.1 Bei Bauarbeiten ist eine gebührenfreie Umbuchung möglich.
5.3.2 Für Gruppenbuchungen werden Sondervereinbarungen getroffen. Sie
erhalten die Sondervereinbarungen zusammen mit dem Angebot für die
Gruppenreise.
5.4 Ersatzteilnehmer/ Namensänderungen
Bis zum Reiseantritt kann sich jeder Reiseteilnehmer durch einen Dritten
ersetzen lassen, wenn Sie uns dieses mitteilen. Wir können jedoch
dem Wechsel in der Person des Reisenden widersprechen, wenn dieser den
besonderen Reiseerfordernissen nicht entspricht oder die Teilnahme
gesetzlichen Vorschriften oder behördlichen Anordnungen entgegenstehen.
Tritt eine Ersatzperson in den Vertrag ein, so haftet sie mit diesem zusammen
als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die entstehenden Mehrkosten.
5.4.1 Bis 35 Tage vor Reiseantritt berechnen wir Ihnen für die gestellte
Ersatzperson ausschließlich eine Bearbeitungsgebühr von EUR 50,-
pro Person. Ab 34 Tage vor Reisebeginn werden die Änderungen wie ein
Rücktritt von der Reise mit gleichzeitiger Neubuchung behandelt, es
gelten die unter 5.1 und 5.2ff angegebenen Rücktrittsgebühren.
6.1
Reiserücktrittskostenversicherung
Wir empfehlen den Abschluß einer Reiserücktrittskostenversicherung
der Europäischen Reiseversicherungs AG, die nicht im Reisepreis enthalten
ist. Ihr Reisebüro berät Sie gern.
Rücktritt und Kündigung durch den Veranstalter
7.1 AEROPLAN kann nach Reiseantritt den Reisevertrag
kündigen ohne Einhaltung einer Frist, wenn die Durchführung der Reise
trotz einer entsprechenden Abmahnung durch den Reiseveranstalter vom Reisenden
nachhaltig gestört wird. Das gleiche gilt, wenn sich jemand in starkem
Maße vertragswidrig verhält (AEROPLAN behält jedoch
den Anspruch auf den Reisepreis). Evtl. Mehrkosten für die
Rückbeförderung trägt der Störer selbst.
AEROPLAN muss sich jedoch den Wert ersparter Aufwendungen
sowie derjenigen Vorteile anrechnen lassen, die aus einer anderen Verwendung
nicht in Anspruch genommener Leistungen erlangt werden, einschließlich
eventueller Erstattungen durch die Leistungsträger.
7.2 AEROPLAN kann bis zu vier Wochen vor Reiseantritt von der
Reise zurücktreten:
7.2.1 bei Nichterreichen einer im Katalog und in der Reisebestätigung
angegebenen Mindestteilnehmerzahl. Wir informieren Sie selbstverständlich,
sofern zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich wird, dass die
Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann. Sie erhalten den eingezahlten
Reisepreis umgehend zurück.
7.2.2 Wenn die Durchführung der Reise nach Ausschöpfung aller
Möglichkeiten für den Reiseveranstalter deshalb nicht zumutbar ist,
weil die ihm im Falle der Durchführung entstehenden Kosten eine
Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze, bezogen auf diese Reise,
bedeuten würden. Ein Rücktrittsrecht des Reiseveranstalters besteht
jedoch nicht, wenn er die dazu führenden Umstände zu vertreten hat
(z.B. Kalkulationsfehler) oder wenn er diese Umstände nicht nachweisen
kann.
Die Rücktrittserklärung wird dem Kunden unverzüglich zugeleitet.
7.3 Im Fall des Rücktritts durch AEROPLAN ist der Kunde
berechtigt, die Teilnahme an einer anderen, mindestens gleichwertigen Reise zu
verlangen, wenn AEROPLAN in der Lage ist, eine solche Reise ohne
Mehrpreis für Sie aus seinem Angebot anzubieten.
Der Kunde hat dieses Recht unverzüglich nach Rücktritterklärung
durch AEROPLAN diesen gegenüber geltend zu machen.
Sofern der Kunde von seinem Recht auf Teilnahme an einer gleichwertigen Reise
keinen Gebrauch macht, erhält er die eingezahlte Anzahlung
unverzüglich zurück. Weitere Ansprüche bestehen nicht.
Außergewöhnlich Umstände
8.1 Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluß nicht
vorhersehbare höhere Gewalt (z.B. durch Krieg, innere Unruhen,
Naturkatastrophen) erheblich erschwert, gefährdet oder
beeinträchtigt, können sowohl der Reisende als auch AEROPLAN den Reisevertrag kündigen. AEROPLAN zahlt dann den
eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück, kann jedoch für
erbrachte oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringende Reiseleistungen
eine Entschädigung verlangen.
Im Falle der Kündigung durch AEROPLAN stehen dem Reisenden
ebenfalls die in Ziffer 7.3 beschriebenen weiteren Rechte zu.
8.2 Erfolgt die Kündigung nach Antritt der Reise, ist AEROPLAN verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen,
insbesondere den Reisenden zurückzubefördern, falls das vertraglich
vereinbart ist. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung tragen
die Parteien zur Hälfte, die übrigen Mehrkosten hat der Reisende zu
tragen.
Mängelgewährleistung
9.1 Wir stehen ein im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns
für:
9.1.1 die gewissenhafte Reisevorbereitung,
9.1.2 die sorgfältige Auswahl und Überwachung der
Leistungsträger (z.B. Beförderungsunternehmen, Hoteliers etc.),
9.1.3 die Richtigkeit der Beschreibung aller in diesem Prospekt angegebenen
Reisedienstleistungen, sofern wir nicht gemäß Ziffer 3.1 vor
Vertragsschluß eine Änderung der Prospektangaben erklärt haben.
Wir haften jedoch nicht für Angaben in Hotels-, Orts- und
Schiffsprospekten, weil wir auf deren Entstehung keinen Einfluß nehmen
und deren Richtigkeit nicht überprüfen können,
9.1.4 die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten
Reiseleistungen.
9.2 Gewährleistung
9.2.1 Wird eine Reiseleistung nicht oder nicht vertragsgemäß
erbracht, kann der Reisende innerhalb angemessener Frist Abhilfe verlangen.
AEROPLAN kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen
unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. AEROPLAN
kann auch in der Weise Abhilfe schaffen, dass eine gleich- oder
höherwertige Ersatzleistung erbracht wird, sofern die Nichterbringung oder
nicht vertragsgemäße Erbringung nicht auf einem Umstand beruht, der
nicht von uns wider Treu und Glauben herbeigeführt worden ist.
9.2.2 Der Reisende kann nach Rückkehr von der Reise eine Herabsetzung des
Reisepreises verlangen, falls Reiseleistungen nicht vertragsgemäß
erbracht worden sind und er es nicht schuldhaft unterläßt, den
Mangel anzuzeigen.
9.2.3 Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und
leistet AEROPLAN innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe,
kann der Reisende im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag - in
seinem eigenen Interesse und aus Beweissicherungsgründen
zweckmäßig durch schriftliche Erklärung - kündigen.
Das selbe gilt, wenn dem Reisenden die Reise infolge eines Mangels aus
wichtigem, uns erkennbarem Grund nicht zuzumuten ist. Der Einhaltung einer
Frist für die Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn Abhilfe von AEROPLAN verweigert wird.
Wird der Vertrag danach aufgehoben, behält der Reisende den Anspruch auf
Rückführung. Es schuldet AEROPLAN den auf die in Anspruch
genommen Leistungen entfallenden Teil des Reisepreises, sofern diese Leistungen
für ihn von Interesse waren.
9.3 Haftung
9.3.1 Bei Vorliegen eines Mangels kann der Reisende unbeschadet der
Herabsetzung des Reisepreises (Minderung) oder Kündigung Schadenersatz
verlangen, es sei denn der Mangel der Reise beruht auf einem Umstand, den
AEROPLAN nicht zu vertreten hat.
9.3.2 Die im Rahmen einer Reise oder zusätzlich zu dieser erbrachte
Beförderung im Linienverkehr, für die Ihnen ein entsprechender
Beförderungsausweis ausgestellt wurde, erbringen wir als Fremdleistung.
Wir stehen daher nicht für die Erbringung der Beförderungsleistung
selbst ein. Eine etwaige Haftung regelt sich in diesem Fall nach den
Beförderungsbestimmungen dieser Unternehmen, auf die Sie ausdrücklich
hingewiesen werden und die Ihnen auf Wunsch zugänglich gemacht werden.
9.4 Beschränkung der Haftung
9.4.1 Unsere vertragliche Haftung auf Schadenersatz für Schäden, die
nicht Körperschäden sind, ist insgesamt auf die Höhe des
dreifachen Reisepreises beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden weder
vorsätzlich noch grob fahrlässig durch uns herbeigeführt worden
ist. Die Beschränkung der Haftung auf den dreifachen Reisepreis gilt auch,
soweit wir für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines
Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich sind.
9.4.2 Gelten für ein von einem Leistungsträger zu erbringende
Reiseleistung internationale Übereinkommen oder auf solche beruhende
gesetzliche Vorschriften, nach denen ein Anspruch auf Schadenersatz nur unter
bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden
kann, so können wir uns hierauf berufen.
9.4.3 Für Unfälle, die bei Sportveranstaltungen und anderen
Ferienaktivitäten auftreten, haften wir nur, wenn uns ein Verschulden
trifft. Wir empfehlen den Abschluß einer Sport-Unfall-Versicherung.
9.4.4 Wir haften nicht für Leistungsstörungen im Bereich von
Fremdleistungen, die lediglich vermittelt werden und in der Reiseausschreibung
ausdrücklich als solche gekennzeichnet werden.
9.5 Mitwirkungspflicht, Beanstandungen
9.5.1 Jeder Reisende ist verpflichtet, bei Leistungsstörungen im Rahmen
der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, um evtl. Schäden zu vermeiden
oder gering zu halten. Hierzu gehört insbesondere, dass er seine
Beanstandungen der örtlichen Reiseleitung bzw. Agentur (Adresse und
Telefon-Nummer in den Reiseunterlagen) zur Kenntnis gibt. Bei Reisen in
Gebiete, in denen eine Betreuung durch eine AEROPLAN-Reiseleitung
bzw. Agentur nicht vorgesehen ist (vergl. Leistungsbeschreibung im Katalog
Reiseunterlagen), ist stattdessen AEROPLAN direkt zu kontaktieren
(Anschrift und Telefonnummer in den Reiseunterlagen). Das gilt auch für
reine Hotelbuchungen, wo eine Betreuung grundsätzlich nicht eingeschlossen
ist. Eine Rüge beim Leistungsträger ist zwar oft hilfreich, entbindet
aber nicht von der Pflicht zur Rüge bei AEROPLAN als
Veranstalter. Unterläßt es ein Reisender schuldhaft, einen Mangel
umgehend anzuzeigen, stehen ihm keine Ansprüche zu.
9.5.2 Reiseleiter sind nicht berechtigt, irgendwelche Ansprüche
anzuerkennen. Vertragspartner können keine verbindlichen Zusagen machen.
9.5.3 Sie erreichen AEROPLAN zu normalen Geschäftszeiten:
MO - FR 9-18 Uhr (MEZ) unter Tel.: 0221 - 92 47 11 bzw. Fax: 0221 - 92 47 17.
Bitte verlangen Sie Belege für Mängelrügen bei Vertragspartnern
(Nachweis).
Ausschluß von Ansprüchen
10.1 Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung
der Reise hat der Reisende innerhalb eines Monats nach dem vertraglich
vorgesehenen Rückreisedatum bei AEROPLAN geltend zu machen.
Dies sollte im eigenen Interesse unbedingt schriftlich geschehen. Dann ist
für die Einhaltung der Frist der Posteingangsstempel maßgebend. Nach
Fristablauf kann der Reisende Ansprüche nur noch geltend machen, wenn er
ohne Verschulden gehindert war, die Frist einzuhalten.
10.2 Ihre vertraglichen Ansprüche verjähren 6 Monate nach dem
vertraglich vereinbarten Ende der Reise. Die Verjährung ist bis zu dem Tag
gehemmt, an dem AEROPLAN die von Ihnen geltend gemachten
Ansprüche schriftlich zurückweist. Ansprüche aus unerlaubter
Handlung verjähren in drei Jahren.
10.3 Das Reisebüro tritt als Vermittler beim Abschluß des
Reisevertrages auf. Es ist nicht befugt, nach Reiseende die Anmeldung von
Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen durch Kunden
entgegenzunehmen.
Es verpflichtet sich fernerhin nur im Rahmen der hier genannten Bedingungen zu
agieren und diese Geschäftsbedingungen verbindlich zu achten und dem
Kunden zur Kenntnis zu bringen.
Reiseversicherungen
11.1 Zur Ihrer eigenen Sicherheit empfehlen wir Ihnen den Abschluß einer
Reisegepäck-, Reiseunfall-, Reisekranken- und Reisehaftpflichtversicherung
bei der EUROPÄISCHEN Reiseversicherung AG, der Colonia Versicherung AG
oder einer anderen Versicherung. Diese Versicherungen erhalten Sie einzeln nach
Ihren individuellen Wünschen oder zusammen als Paket in Ihrem
Reisebüro.
11.2 Häufig reicht der Haftpflicht-Versicherungsschutz bei Benutzung von
Mietwagen, Wohnmobilen und Motorrädern im Ausland nicht aus. Vor Ihrer
Abreise können Sie in Deutschland ergänzenden Versicherungsschutz bei
verschiedenen Versicherern erhalten.
11.3 Informieren Sie sich unabhängig davon im Ausland vor Ort über
die geltenden Versicherungsbestimmungen, und verbessern Sie Ihren
Versicherungsschutz für Mietwagen bei Bedarf durch Zahlung einer
zusätzlichen Prämie.
Paß-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen
12.1 AEROPLAN steht dafür ein, Staatsangehörige
des Staates, in denen die Reise angeboten wird, über Bestimmungen von
Paß-, Visa- und Gesundheitsvorschriften sowie deren eventuelle
Änderungen vor Reiseantritt zu unterrichten. Für Angehörige
anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft.
Bitte beachten Sie Informationen und Hinweise bzw. lassen Sie sich in Ihrem
Reisebüro weitergehend unterrichten.
12.2 Zum Erlangen von Visa etc. bei den zuständigen Stellen müssen
Sie mit einem ungefähren Zeitraum von etwa 8 Wochen rechnen.
12.3 Der Reisende ist für die Einhaltung aller für die
Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle
Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der
Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten,
ausgenommen wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation des
Reiseveranstalter bedingt sind.
12.4 Entnehmen Sie bitte dem Katalog und erkundigen Sie sich in Ihrem
Reisebüro, ob für Ihre Reise ein Reisepaß erforderlich ist oder
der Personalausweis genügt, und achten Sie bitte darauf, dass Ihr
Reisepaß oder Personalausweis für die Reise die erforderliche
Gültigkeitsdauer besitzt (Bei Fernreisen wird in der Regel immer ein
Paß benötigt!).
12.5 Zoll- und Devisenvorschriften werden in verschiedenen Ländern sehr streng
gehandhabt. Informieren Sie sich bitte genau, und befolgen Sie die Vorschriften
unbedingt. An Bord von Schiffen steht Ihnen in den meisten Fällen eine
Wechselstube zur Verfügung, bzw. örtliche Bankvertretungen kommen in
den Häfen an Bord.
12.6 Von verschiedenen Staaten werden bestimmte Impfzeugnisse verlangt, die
nicht jünger als 8 Tage und nicht älter als 3 Jahre (Pocken) bzw. 10
Jahre (Gelbfieber) sein dürfen. Derartige Impfzeugnisse sind auch
deutschen Behörden vorzuweisen, sofern Sie aus bestimmten Ländern
(z.B. Afrika, Vorder Orient) zurückkehren. Entsprechende Informationen
entnehmen Sie bitte dem Katalog oder wenden Sie sich an Ihr Reisebüro.
12.7 Für USA gilt die Befreiung von der Visapflicht für
Bundesbürger nur mit Hin- und Rückflugpassagen von nicht mehr als 90
Tagen Aufenthaltsdauer!
13.1 Unvorhersehbare Zuschläge
(Treibstoff/Währung/Routenänderung/Steuern etc.)
NAC-Flüge sind insofern nur Vermittlerverträge als AEROPLAN lediglich Leistungen der Beförderer an den Passagier vermittelt.
AEROPLAN kann daher nicht in vollem Umfang haften (s.o.).
Fluggesellschaften haben das Recht, z.B. aufgrund politischer Entwicklungen ihre
Preise anzuheben bzw. anzupassen, und zwar auch kurzfristig. Einen kostenlosen
Stornierungsanspruch gestehen wir nur bei mehr als 5 % Erhöhung zu;
ansonsten werden wir die von den Beförderern geforderten Beträge
nachverlangen bzw. ein Ersatzangebot erstellen. Das gleiche gilt für
vermittelte Leistungen bei Rundreisen, Hotels etc., die in Fremdwährung
berechnet werden. Alle Airport-Steuern (Flughafensteuern) müssen
mitbezahlt werden. Ebenso kann es durch Flugplanänderungen zu
geänderter Reiseroute bei Coupontickets führen. Auch hier werden wir
entsprechende Beträge nachbelasten.
Allgemeines
Der Empfänger der Reisedokumente ist verpflichtet, seine
empfangenen Unterlagen umgehend auf die Richtigkeit der Ausstellung (Name,
Reisedaten, Reiseziel etc.) zu überprüfen und bei fehlerhafter
Ausstellung sofort zu reklamieren.
14.1 Fluglinien bieten immer mehr Codeshare Dienste an, die dann von
Flugpartnern ausgeführt werden. Diese allgemeine Entwicklung
begründet keinen Mangel. Auch die Anrechnung von Flugmeilen fällt
nicht in unseren Verantwortungsbereich. Bitte fragen Sie die Fluglinie direkt.
14.2 Alle Flüge müssen spätestens 72 Stunden vor Rückflug
bei der Fluggesellschaft rückbestätigt werden. Die Fluglinien halten
dafür spezielle (gebührenfreie) Telefonnummern bereit.
Nichteinhaltung dieser Auflage kann zu ersatzloser Streichung bestätigter
Rückflugbuchungen führen.
14.3 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die
Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge. Das gleiche gilt für
die vorliegenden Reisebedingungen.
14.4 Reisen in andere Länder sind manchmal mit Gefahren verbunden, die es
zu Hause nicht gibt. Technische Einrichtungen entsprechen im Ausland nicht
immer dem deutschen Standard. Das gilt u.a. für Gasboiler, Herde etc.
Beachten Sie daher bitte unbedingt evtl. Hinweise für deren Benutzung.
14.5 Eine Abtretung jeglicher Ansprüche des Kunden aus Anlaß der
Reise, gleich aus welchem Rechtsgrund an Dritte, auch an Ehegatten, ist
ausgeschlossen. Ebenso ist ausgeschlossen deren gerichtliche Geltendmachung im
eigenen Namen.
14.6 Bitte überprüfen Sie Ihre Ausweispapiere vor Abreise nochmals
gründlich.
14.7 Bitte achten Sie für Wohnmobile und Pkws auf Mitnahme des nationalen
Führerscheins und auf die Nennung des Fahrers!
14.8 Internet / Reisebüronutzer mit Webseitenverlinkung
Wir weisen darauf hin, dass eine Servicepauschale / Reisebüromarge nur dann im vollen
Umfang gewährt werden kann, wenn der Auftraggeber / das Reisebüro alle Leistungen mit dem Kunden
selber regelt und abwickelt. Werden diese Dienstleistungen an die
AEROPLAN REISE GmbH übertragen, so werden wir diesen
unverhältnissmässig hohen Mehraufwand mit der Hälfte der jeweiligen Margehöhe berechnen.
14.9 Gerichtsstand für Vollkaufleute, für Personen, die keinen
allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben sowie für Personen, die nach
Abschluß des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt
ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher
Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist sowie
Passivprozesse, ist Köln.
Reiseveranstalter:
© AEROPLAN REISE GmbH
Mauritiussteinweg 116, 50676 Köln
Stand: Juni 2000