Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Sie haben sich zur Buchung einer Reise aus unserem sehr umfangreichen und preislich äußerst interessanten Programm entschieden. In den vergangenen Jahren haben wir zehntausende Kunden zu deren Zufriedenheit befördert.

Diese AGBs gelten für eine Mehrheit von Reiseleistungen bzw. Pauschalreisebuchungen des Reisebausteinsystems.

Hinweise und Bedingungen
Hinweise und Bedingungen, die das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und uns regeln und die Sie mit Ihrer Buchung anerkennen, finden Sie im Folgenden in ausführlicher Form. Rechtsfragen können auch im Urlaub von großer Bedeutung sein. Wir sind bemüht, Ihnen Sorgen und Ärger, soweit von unserer Seite möglich, abzunehmen. Die Abgrenzung des Rahmens unserer Verantwortung soll Ihnen Klarheit darüber geben, was Sie erwarten können und für was wir einstehen. Wir wollen dadurch Sie und uns vor ärgerlichen Auseinandersetzungen bewahren. Einzelleistungen sind größtenteils vermittelte Leistungen - wie z.B. auch Linienflüge.

Für Flüge mit regulären Liniendiensten der internationalen Fluggesellschaften gelten ferner die "Allgemeinen Beförderungsbedingungen", die nach den Abkommen von Den Haag, Warschau und Guadalajara geregelt sind (siehe Ticketumschlag).

Anmeldung, Reisebestätigung
1.1 Mit Ihrer Reiseanmeldung bieten Sie AEROPLAN den Abschluß des Reisevertrages verbindlich an. Der Reisevertrag kommt durch die Reisebestätigung zustande, die im Reisebüro zu Ihrer Verfügung steht.

1.2 Sofern der Anmelder ausdrücklich und gesondert erklärt für die vertraglichen Verpflichtungen aller angemeldeten Personen einzustehen, haftet er dafür neben den anderen von ihm angemeldeten Teilnehmern.

1.3 Weicht der Inhalt der Reisebestätigung von dem Inhalt der Reiseanmeldung ab, weisen wir Sie hierauf in der Reisebestätigung hin. An dieses neue Angebot sind wir 10 Tage gebunden. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, wenn Sie uns innerhalb von 10 Tagen die Annahme erklären oder das Angebot akzeptieren.

1.4 Vormerkungen sind Anmeldungen für noch nicht ausgeschriebene Reisen der nächsten Saison. Sie werden in der Reihenfolge des Posteingangs bearbeitet und in Festbuchungen umgewandelt, sobald der Katalog für die betreffende Saison erschienen ist. Vormerkungen können nur im Rahmen der Platzverfügbarkeit berücksichtigt werden. Ihr Recht aus Ziff. 1.3 dieser Bedingungen bleibt unberührt.

1.5 Optionsbuchungen/Ersatztermine
Es passiert vor allem an Hochsaisonterminen häufig, dass Flüge ausgebucht sind. Wenn irgendmöglich werden wir ein Ersatzangebot machen bzw. einen anderen Termin in Option anbieten.
Bitte beachten Sie, dass ein Ersatzangebot noch keine Festbuchung ist, es sei denn, eine ausdrückliche Kennzeichnung wird angegeben! Es ist daher absolut notwendig, dass Festeinbuchungen zu Ersatzterminen ordnungsgemäß gekennzeichnet werden und alle Informationen, die buchungsrelevant sind, nochmals enthalten sein müssen. Nur dann ist eine ordnungsgemäße Bearbeitung gewährleistet.

Auch die Buchung echter Optionstermine ist möglich. Die Einbuchung muss schriftlich erfolgen und wird nach der ordnungsgemäßen Bestätigung nach 48 Stunden automatisch zur Festbuchung, die dann den allgemeinen Buchungs- und Stornierungsbedingungen unterliegt.
Wohnmobile, Flugpauschalreisen und Hotelübernachtungen können nicht optioniert werden!

Zahlung
2.1 Bei Vertragsabschluss und der Aushändigung eines Sicherungsscheines wird eine Anzahlung von 15% des Reisepreises pro Person sowie die Prämie für die Versicherung sofort fällig. Die Anzahlung wird auf den Gesamtpreis angerechnet. Die Restzahlung ist, soweit den besonderen Kataloghinweisen nichts anderes zu entnehmen ist, ohne Aufforderung spätestens 30 Tage vor Reisebeginn gegen Aushändigung der Reiseunterlagen zu zahlen. Rücktritts- und Umbuchungsgebühren sind sofort fällig. Die An- bzw. Restzahlung darf vom Reisenden nur dann gefordert werden, wenn dem Kunden ein Sicherungsschein gemäß § 651 k BGB ausgehändigt worden ist, der sicherstellt, dass bei Ausfall der Reiseleistungen infolge von Zahlungsunfähigkeit oder Insolvenz des Reiseveranstalters der gezahlte Restpreis und die notwendige Aufwendungen für die Rückreise erstattet werden. Dementsprechend hat AEROPLAN KÖLN dieses Insolvenzrisiko abgesichert. Ein entsprechender Sicherungsschein, der den direkten Anspruch des Reisenden im Falle der Zahlungsunfähigkeit oder des Insolvenzverfahrens des Reiseveranstalters verbrieft, befindet sich bei der Reisebestättigung bzw. bei den Reiseunterlagen.

§ 651 k (1) - (3) BGB lautet auszugsweise wie folgt:

(1) Der Reiseveranstalter hat sicherzustellen, dass dem Reisenden erstattet werden

1. der gezahlte Reisepreis, soweit Reiseleistungen infolge Zahlungsunfähigkeit oder Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Reiseveranstalters ausfallen und

2. notwendige Aufwendungen, die dem Reisenden infolge Zahlungsunfähigkeit oder Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Reiseveranstalters für die Rückreise entstehen.

Die Verpflichtungen nach Satz 1 kann der Reiseveranstalter nur erfüllen

1. durch eine Versicherung bei einem im Geltungsbereich dieses Gesetzes zum Geschäftsbetrieb befugten Versicherungsunternehmen oder

2. durch ein Zahlungsversprechen eines im Geltungsbereich dieses Gesetzes zum Geschäftsbetrieb befugten Kreditinstitutes.

(2) Der Versicherer oder das Kreditinstitut (Kundengeldabsicherer) kann seine Haftung für die von ihm in einem Jahre insgesamt nach diesem Gesetz zu erstattenden Beträge auf 110 Millionen Euro begrenzen. Übersteigen die in einem Jahr von einem Kundengeldabsicherer insgesamt nach diesem Gesetz zu erstattenden Beträge die in Satz 1 genannten Höchstbeträge, so verringern sich die einzelnen Erstattungsansprüche in dem Verhältnis, in dem ihr Gesamtbetrag zum Höchstbetrag steht.

(3) Zur Erfüllung seiner Verpflichtung nach Absatz 1 hat der Reiseveranstalter dem Reisenden einen unmittelbaren Anspruch gegen den Kundengeldabsicherer zu verschaffen und durch Übergabe einer von diesem oder auf dessen Veranlassung ausgestellten Bestätigung (Sicherungsschein) nachzuweisen. AEROPLAN hat dieses Insolvenzrisiko bei der R+V Versicherung in Wiesbaden abgesichert. Der Sicherungsschein, der den direkten Anspruch des Reisenden gegen die R+V Versicherung im Falle der Zahlungsunfähigkeit oder des Konkurses des Reiseveranstalters verbrieft, geht mit unserer Reisebestätigung zu. Deshalb wird der restliche Reisepreis fällig, wenn feststeht, dass Ihre Reise - wie gebucht - durchgeführt wird und die Reiseunterlagen in Ihrem Reisebüro bereit liegen.

2.2 Liegen zwischen Vertragsabschluss und Reisebeginn weniger als 30 Tage (Kurzfristbuchungen) so zahlen Sie bitte den gesamten Reisepreis gegen Aushändigung der Reiseunterlagen und des Sicherungsscheines sofort.

2.3 Wenn bis drei Tage vor Reiseantritt der Reisepreis nicht vollständig bezahlt ist, wird der Vertrag aufgelöst. AEROPLAN kann als Entschädigung die entsprechende Rücktrittsgebühren verlangen.

2.4 Alle in dem vorliegendem Katalog ausgeschriebenen Preise sind in EURO und gelten wenn nicht anders angegeben pro Person.

2.5 Die Anzahlung als auch die Zahlung des Restreisepreises ist in bar an das Reisebüro zu leisten. Das Reisebüro verpflichtet sich, die für AEROPLAN vereinnahmten Gelder vom eigenen Vermögen getrennt zu halten und unverzüglich weiterzuleiten. Im Falle von Zahlungsschwierigkeiten bzw. Überschuldung dürfen Gelder für AEROPLAN nicht mehr entgegen genommen werden. Bereits vorliegende Reiseunterlagen müssen unverzüglich zurückgesandt werden - bzw. es ist in jedem Fall die Anschrift des Kunden anzugeben, damit die weitere Abwicklung geregelt werden kann. Das Reisebüro ist verpflichtet den Kunden entsprechend in Kenntnis zu setzen. Verstöße gegen diese Bedingungen sind strafbar.

2.6 Zahlung mit Kreditkarte
Bei Zahlung mit der Kreditkarte müssen Sie Ihre Kreditkarte bereits bei der Buchung in Ihrem Reisebüro vorlegen. Der Betrag wird innerhalb einer Woche nach Vertragsabschluss und Erhalt Ihrer Reisebestätigung und des Sicherungsscheines von Ihrem Kreditkartenkonto abgebucht. Es ist nur gestattet die direkte Kreditkarte des Reisenden selbst zu verwenden. Ein Ermächtigungsformular sowie Kartenkopien sind hierfür vorzubringen. Je nach Leistung können Zusatzkosten entstehen. Ihr Reisebüro informiert Sie gerne darüber, welche Kreditkarten akzeptiert werden.

2.7 Zahlungsmodus/Reiseunterlagen
Die volle Bezahlung sollte spätestens 30 Tage vor Abreise auf eines unserer Konten erfolgen (Ausnahme: bei Abbuchung 21 Tage!). Kurzfristige Buchungen können nur akzeptiert werden, wenn die fälligen Beträge sofort bezahlt werden. Wir empfehlen Blitzgiros bzw. telegrafische Anweisung der Beträge (s. Abschnitt Rücktritt). Nach Zahlungseingang stehen Ihnen die Reiseunterlagen zur Verfügung bzw. werden umgehend zugesandt.

Sollte sich die Zahlung aus für uns irrelevanten Gründen verzögern, so haben wir das Recht - ohne Haftungsanspruch - von der bestätigten Reise zurückzutreten bzw. die Tickets in geeigneter Weise am Abflugtag zu hinterlegen bzw. zuzuleiten. Die Haftung überträgt sich hierbei auf den Einbucher, der auch etwaige Zusatzkosten übernehmen muss. In solchen Fällen auftretende Flugpreiserhöhungen werden ebenfalls in voller Höhe an den Einbucher weiterbelastet (Vorausbuchungsfristen, Flugpreisänderungen).

Dies trifft auch zu, wenn uns Einbuchungen oder Ticketingaufträge später als 7 Werktage vor Abflugtermin (inkl.) erreichen!

Darüber hinaus werden wir den nötigen Mehraufwand mit EUR 30,- pauschaliert berechnen!

Auch Fluggesellschaften haben das Recht, eine zu kurzfristige Ausstellung von Tickets zu verweigern - bzw. Sonderklassenplätze, die nicht rechtzeitig geticketet werden (wgn. Zahlung etc.), kostenpflichtig zu streichen. Der Haftungsanspruch erlischt hierdurch völlig - der Reisevertrag wird kostenpflichtig storniert.

Die Reiseunterlagen sind Originaldokumente, die mit größter Sorgfalt zu behandeln sind. Bei Verlust durch Fahrlässigkeit besteht kein automatischer Rechtsgrund zur Erstattung oder Neuausstellung. Bis zur vollen Bezahlung bleiben alle Unterlagen unser Eigentum.

3.1. Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen in unserem Prospekt, so wie sie Vertragsgrundlage geworden sind, und aus den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Reisebestätigung, so wie sie Grundlage des Reisevertrages geworden sind. Vor Vertragsschluß können wir eine Änderung der Prospektangaben vornehmen, über die der Reisende vor Buchung selbstverständlich informiert wird.

3.2 Die Flüge werden mit Linienfluggesellschaften durchgeführt. Sie fliegen in der Touristenklasse; gegen tariflichen Mehrpreis auch in der First Class oder Business Class. Die Beförderung erfolgt auf der Grundlage der Bedingungen des jeweiligen Beförderungsunternehmens, die auf Wunsch zugänglich gemacht werden. (Hinweis: Die in den Tabellen angegebenen Klassen sind Buchungsklassen, die in der Regel keine unterschiedlichen Qualitätsmerkmale ausweisen).

Wir bitten um Verständnis, wenn im einen oder anderen Fall aus flugtechnischen Gründen der Hinflug in die Nachtmittags- oder Abendstunden fällt und/oder der Rückflug bereits in die Morgen- oder Vormittagsstunden.

3.3 Sonderwünsche
Reisebüros dürfen Sonderwünsche nur entgegennehmen, wenn diese als unverbindlich bezeichnet werden. AEROPLAN bemüht sich, Ihrem Wunsch nach Sonderleistungen, die nicht im Katalog ausgeschrieben sind, nach Möglichkeit zu entsprechen. Reisebüros sind nicht berechtigt, ohne schriftliche Bestätigung von uns über den Katalog hinaus abweichende Zusagen zu geben, oder Vereinbarungen zu treffen, soweit sie hierzu nicht bevollmächtigt sind.

3.4 Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Falls Sie einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder aus anderen wichtigen Gründen nicht in Anspruch nehmen, wird sich AEROPLAN bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen. Das ist nicht erforderlich, wenn die Leistungen völlig unerheblich sind oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Vorschriften entgegenstehen. AEROPLAN berechnet 20% des vergüteten Betrages als Ausgleich für zusätzliche Mühen und Kosten.

3.5 Reisezeiten
Die im Prospekt angegebenen Reisezeiten müssen nicht mit etwaigen Saisonzeiten in den Zielgebieten übereinstimmen.

Leistungs- und Preisänderungen
4.1 Abweichungen und Änderungen einzelner Reiseleistungen von dem vertraglich vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die vom Reiseveranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit Änderungen und Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.

Flugzeiten sind wie auf dem Flugschein angegeben vorgesehen und vom Bundesverkehrsministerium genehmigt. Aufgrund der derzeitigen Überlastung des internationalen Luftraumes können Flugverspätungen in Einzelfällen nicht ausgeschlossen werden. Sitzplatzreservierungen bei Flugreisen nimmt AEROPLAN auf Wunsch vor, sofern auf dem jeweiligen Flug möglich. AEROPLAN haftet jedoch nicht für die Bereitstellung der entsprechenden Sitze seitens der Fluggesellschaft.

4.2 Wir sind aus wichtigen Gründen berechtigt, einen Wechsel der Fluggesellschaft, des Fluggerätes oder des Abflug- bzw. Rückkehr-Flughafens vorzunehmen, soweit das für den Gast zumutbar ist. Auch Änderungen des Flugplans sind möglich. Bei einer Ersatzbeförderung werden die Kosten der Bahnreise bis zu Höhe der 2. Klasse übernommen (siehe auch 3.3).

4.3 AEROPLAN behält sich vor, die ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten Preise im Fall der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen- oder Flughafengebühren, in dem Umfang zu ändern, wie sich die Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen pro Person bzw. pro Sitzplatz auf den Reisepreis auswirkt, sofern zwischen dem Zugang der Reisebestätigung beim Kunden und dem vereinbarten Reisetermin mehr als vier Monate liegen. Im Fall einer nachträglichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung hat AEROPLAN den Kunden unverzüglich, spätestens jedoch 21 Tage vor Reiseantritt, in Kenntnis zu setzen. Preiserhöhungen nach diesem Zeitpunkt sind nicht zulässig. Bei Preiserhöhungen um mehr als 5% oder im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Kunde berechtigt, ohne Gebühren vom Vertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer anderen, mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn AEROPLAN in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus seinem Angebot anzubieten.

Der Reisende hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung von AEROPLAN über die Preiserhöhung bzw. Änderung der Reiseleistung durch AEROPLAN uns gegenüber geltend zu machen.

4.4 Treibstoffzuschläge der Fluglinien müssen in vollem Umfang weiterbelastet werden.

Rücktritt des Kunden, Umbuchung, Ersatzperson
5.1 Rücktritt: Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei AEROPLAN. Wir empfehlen Ihnen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.

Treten Sie vom Reisevertrag zurück, können wir angemessenen Ersatz für die getroffene Reisevorkehrungen und unsere Aufwendungen verlangen. Unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen sind die Ersatzansprüche von AEROPLAN pauschalisiert. Rücktrittsgebühren sind auch dann fällig, wenn sich ein Reiseteilnehmer nicht rechtzeitig zu den in den Reisedokumenten bekanntgegebenen Zeiten am jeweiligen Abflughafen oder Abreiseort einfindet. Falls in den einzelnen Reiseausschreibungen nicht ausdrücklich etwas anderes genannt wird, beträgt unser pauschalierter Anspruch auf Rücktrittsgebühren pro Person/ pro Reisetag die unter Ziffer 5.1.1 und 5.2 bekanntgegebenen Sätze. Ihnen steht jederzeit das Recht zu, uns einen geringen Schaden nachzuweisen. Eine zusätzlich abgeschlossene Reiserücktrittskosten-Versicherung kann die Gebühren im Rahmen der geltenden Versicherungsbedingungen übernehmen.

Bitte beachten Sie: Sollten Sie mehrere Einzelleistungen nach dem Baukastenprinzip mit Einzelpreisen zusammengestellt haben (z.B. Flug und Mietwagen und Hotel), so sind die Stornogebühren einzeln zu ermitteln und zu addieren.

5.1.1 Standard - Rücktrittsgebühren bei Flugpauschalreisen (in % vom Reisepreis pro Person)
bis zum 30. Tag vor Reiseantritt: 15 %
vom 29. Tag bis zum 22. Tag vor Reiseantritt: 20 %
vom 21. Tag bis zum 15. Tag vor Reiseantritt: 30 %
vom 14. Tag bis zum 07. Tag vor Reiseantritt: 50 %
vom 06. Tag bis zum 03. Tag vor Reiseantritt: 65 %
ab dem 02. Tag vor Reiseantritt oder bei Nichtantritt der Reise: 80 %

5.2 Ausnahmen von der Standardregelung 5.2.1 Eigenanreise und Reisebausteine: Hotels, Rundreisen, Ferienwohnung, Schiffsreisen
bis zum 45. Tag vor Reiseantritt: 20 %
vom 44. Tag bis zum 35. Tag vor Reiseantritt: 50 %
vom 34. Tag bis zum 01. Tag vor Reiseantritt: 80 %
ab dem Tag des Reiseantritts oder bei Nichtantritt der Reise: 100 %

5.2.2 Motorhomes, Camper, Motorräder - diese Regelung ist für alle Anreisearten gültig
bis zum 50. Tag vor Reiseantritt: 20 %
mindestens 250 EUR
vom 49. Tag bis zum 22. Tag vor Reiseantritt: 50 %
mindestens 550 EUR
vom 21. Tag bis zum 15. Tag vor Reiseantritt: 60 %
vom 14. Tag bis zum 09. Tag vor Reiseantritt: 85 %
vom 08. Tag bis zum 01. Tag vor Reiseantritt: 95 %
ab dem Tag des Reiseantritts oder bei Nichtantritt der Reise: 100 %

5.2.3 Mietwagen - gültig ausschließlich bei der Stornierung von reinen Mietwagen-Buchungen. Bei kombinierten Reisen finden die Bedingungen 5.1.1/ 5.2.1 Anwendung.
bis zum 08. Tag vor Reiseantritt: EUR 25
ab dem 07. Tag vor Reiseantritt oder bei Nichtantritt der Reise: 25 %

5.2.4 Rücktrittsgebühren bei Flugtickets ohne weitere Arrangements
bis zum 28. Tag vor Reiseantritt bzw. vor Ticketing: EUR 77
vom 27. Tag bzw. nach Ticketing, sog. Fristtickets: 100 %
geringere Stornokosten für Tickets ohne Fristtermin erfahren Sie auf Anfrage)

Es ist wichtig zu beachten, dass es immer mehr Tarife ohne Erstattungsanspruch (100 % Storno) gibt.

5.2.5 Visabesorgung, Eintrittskarten
Stornierungen, wenn das Visum bereits beantragt wurde oder die Eintrittskarte bereits geordert sind: 100 %

5.3 Umbuchung: Sollten auf Ihren Wunsch nach der Buchung Reiseänderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart vorgenommen werden, so entstehen in der Regel die gleichen Kosten wie bei einem Rücktritt Ihrerseits. Wir müssen daher die Kosten in gleicher Höhe berechnen, wie Sie sich im Umbuchungszeitraum für einen Rücktritt ergeben hätten.

5.3.1 Bei Bauarbeiten ist eine gebührenfreie Umbuchung möglich.

5.3.2 Für Gruppenbuchungen werden Sondervereinbarungen getroffen. Sie erhalten die Sondervereinbarungen zusammen mit dem Angebot für die Gruppenreise.

5.4 Ersatzteilnehmer/ Namensänderungen
Bis zum Reiseantritt kann sich jeder Reiseteilnehmer durch einen Dritten ersetzen lassen, wenn Sie uns dieses mitteilen. Wir können jedoch dem Wechsel in der Person des Reisenden widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht entspricht oder die Teilnahme gesetzlichen Vorschriften oder behördlichen Anordnungen entgegenstehen. Tritt eine Ersatzperson in den Vertrag ein, so haftet sie mit diesem zusammen als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die entstehenden Mehrkosten.

5.4.1 Bis 35 Tage vor Reiseantritt berechnen wir Ihnen für die gestellte Ersatzperson ausschließlich eine Bearbeitungsgebühr von EUR 50,- pro Person. Ab 34 Tage vor Reisebeginn werden die Änderungen wie ein Rücktritt von der Reise mit gleichzeitiger Neubuchung behandelt, es gelten die unter 5.1 und 5.2ff angegebenen Rücktrittsgebühren.

6.1 Reiserücktrittskostenversicherung
Wir empfehlen den Abschluß einer Reiserücktrittskostenversicherung der Europäischen Reiseversicherungs AG, die nicht im Reisepreis enthalten ist. Ihr Reisebüro berät Sie gern.

Rücktritt und Kündigung durch den Veranstalter
7.1 AEROPLAN kann nach Reiseantritt den Reisevertrag kündigen ohne Einhaltung einer Frist, wenn die Durchführung der Reise trotz einer entsprechenden Abmahnung durch den Reiseveranstalter vom Reisenden nachhaltig gestört wird. Das gleiche gilt, wenn sich jemand in starkem Maße vertragswidrig verhält (AEROPLAN behält jedoch den Anspruch auf den Reisepreis). Evtl. Mehrkosten für die Rückbeförderung trägt der Störer selbst.

AEROPLAN muss sich jedoch den Wert ersparter Aufwendungen sowie derjenigen Vorteile anrechnen lassen, die aus einer anderen Verwendung nicht in Anspruch genommener Leistungen erlangt werden, einschließlich eventueller Erstattungen durch die Leistungsträger.

7.2 AEROPLAN kann bis zu vier Wochen vor Reiseantritt von der Reise zurücktreten:

7.2.1 bei Nichterreichen einer im Katalog und in der Reisebestätigung angegebenen Mindestteilnehmerzahl. Wir informieren Sie selbstverständlich, sofern zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich wird, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann. Sie erhalten den eingezahlten Reisepreis umgehend zurück.

7.2.2 Wenn die Durchführung der Reise nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten für den Reiseveranstalter deshalb nicht zumutbar ist, weil die ihm im Falle der Durchführung entstehenden Kosten eine Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze, bezogen auf diese Reise, bedeuten würden. Ein Rücktrittsrecht des Reiseveranstalters besteht jedoch nicht, wenn er die dazu führenden Umstände zu vertreten hat (z.B. Kalkulationsfehler) oder wenn er diese Umstände nicht nachweisen kann.

Die Rücktrittserklärung wird dem Kunden unverzüglich zugeleitet.

7.3 Im Fall des Rücktritts durch AEROPLAN ist der Kunde berechtigt, die Teilnahme an einer anderen, mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn AEROPLAN in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für Sie aus seinem Angebot anzubieten.

Der Kunde hat dieses Recht unverzüglich nach Rücktritterklärung durch AEROPLAN diesen gegenüber geltend zu machen.

Sofern der Kunde von seinem Recht auf Teilnahme an einer gleichwertigen Reise keinen Gebrauch macht, erhält er die eingezahlte Anzahlung unverzüglich zurück. Weitere Ansprüche bestehen nicht.

Außergewöhnlich Umstände
8.1 Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluß nicht vorhersehbare höhere Gewalt (z.B. durch Krieg, innere Unruhen, Naturkatastrophen) erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, können sowohl der Reisende als auch AEROPLAN den Reisevertrag kündigen. AEROPLAN zahlt dann den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück, kann jedoch für erbrachte oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringende Reiseleistungen eine Entschädigung verlangen.

Im Falle der Kündigung durch AEROPLAN stehen dem Reisenden ebenfalls die in Ziffer 7.3 beschriebenen weiteren Rechte zu.

8.2 Erfolgt die Kündigung nach Antritt der Reise, ist AEROPLAN verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere den Reisenden zurückzubefördern, falls das vertraglich vereinbart ist. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung tragen die Parteien zur Hälfte, die übrigen Mehrkosten hat der Reisende zu tragen.

Mängelgewährleistung
9.1 Wir stehen ein im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für:

9.1.1 die gewissenhafte Reisevorbereitung,

9.1.2 die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger (z.B. Beförderungsunternehmen, Hoteliers etc.),

9.1.3 die Richtigkeit der Beschreibung aller in diesem Prospekt angegebenen Reisedienstleistungen, sofern wir nicht gemäß Ziffer 3.1 vor Vertragsschluß eine Änderung der Prospektangaben erklärt haben. Wir haften jedoch nicht für Angaben in Hotels-, Orts- und Schiffsprospekten, weil wir auf deren Entstehung keinen Einfluß nehmen und deren Richtigkeit nicht überprüfen können,

9.1.4 die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen.

9.2 Gewährleistung

9.2.1 Wird eine Reiseleistung nicht oder nicht vertragsgemäß erbracht, kann der Reisende innerhalb angemessener Frist Abhilfe verlangen. AEROPLAN kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. AEROPLAN kann auch in der Weise Abhilfe schaffen, dass eine gleich- oder höherwertige Ersatzleistung erbracht wird, sofern die Nichterbringung oder nicht vertragsgemäße Erbringung nicht auf einem Umstand beruht, der nicht von uns wider Treu und Glauben herbeigeführt worden ist.

9.2.2 Der Reisende kann nach Rückkehr von der Reise eine Herabsetzung des Reisepreises verlangen, falls Reiseleistungen nicht vertragsgemäß erbracht worden sind und er es nicht schuldhaft unterläßt, den Mangel anzuzeigen.

9.2.3 Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet AEROPLAN innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, kann der Reisende im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag - in seinem eigenen Interesse und aus Beweissicherungsgründen zweckmäßig durch schriftliche Erklärung - kündigen.

Das selbe gilt, wenn dem Reisenden die Reise infolge eines Mangels aus wichtigem, uns erkennbarem Grund nicht zuzumuten ist. Der Einhaltung einer Frist für die Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn Abhilfe von AEROPLAN verweigert wird.

Wird der Vertrag danach aufgehoben, behält der Reisende den Anspruch auf Rückführung. Es schuldet AEROPLAN den auf die in Anspruch genommen Leistungen entfallenden Teil des Reisepreises, sofern diese Leistungen für ihn von Interesse waren.

9.3 Haftung

9.3.1 Bei Vorliegen eines Mangels kann der Reisende unbeschadet der Herabsetzung des Reisepreises (Minderung) oder Kündigung Schadenersatz verlangen, es sei denn der Mangel der Reise beruht auf einem Umstand, den AEROPLAN nicht zu vertreten hat.

9.3.2 Die im Rahmen einer Reise oder zusätzlich zu dieser erbrachte Beförderung im Linienverkehr, für die Ihnen ein entsprechender Beförderungsausweis ausgestellt wurde, erbringen wir als Fremdleistung.
Wir stehen daher nicht für die Erbringung der Beförderungsleistung selbst ein. Eine etwaige Haftung regelt sich in diesem Fall nach den Beförderungsbestimmungen dieser Unternehmen, auf die Sie ausdrücklich hingewiesen werden und die Ihnen auf Wunsch zugänglich gemacht werden.

9.4 Beschränkung der Haftung

9.4.1 Unsere vertragliche Haftung auf Schadenersatz für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist insgesamt auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig durch uns herbeigeführt worden ist. Die Beschränkung der Haftung auf den dreifachen Reisepreis gilt auch, soweit wir für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich sind.

9.4.2 Gelten für ein von einem Leistungsträger zu erbringende Reiseleistung internationale Übereinkommen oder auf solche beruhende gesetzliche Vorschriften, nach denen ein Anspruch auf Schadenersatz nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann, so können wir uns hierauf berufen.

9.4.3 Für Unfälle, die bei Sportveranstaltungen und anderen Ferienaktivitäten auftreten, haften wir nur, wenn uns ein Verschulden trifft. Wir empfehlen den Abschluß einer Sport-Unfall-Versicherung.

9.4.4 Wir haften nicht für Leistungsstörungen im Bereich von Fremdleistungen, die lediglich vermittelt werden und in der Reiseausschreibung ausdrücklich als solche gekennzeichnet werden.

9.5 Mitwirkungspflicht, Beanstandungen

9.5.1 Jeder Reisende ist verpflichtet, bei Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, um evtl. Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Hierzu gehört insbesondere, dass er seine Beanstandungen der örtlichen Reiseleitung bzw. Agentur (Adresse und Telefon-Nummer in den Reiseunterlagen) zur Kenntnis gibt. Bei Reisen in Gebiete, in denen eine Betreuung durch eine AEROPLAN-Reiseleitung bzw. Agentur nicht vorgesehen ist (vergl. Leistungsbeschreibung im Katalog Reiseunterlagen), ist stattdessen AEROPLAN direkt zu kontaktieren (Anschrift und Telefonnummer in den Reiseunterlagen). Das gilt auch für reine Hotelbuchungen, wo eine Betreuung grundsätzlich nicht eingeschlossen ist. Eine Rüge beim Leistungsträger ist zwar oft hilfreich, entbindet aber nicht von der Pflicht zur Rüge bei AEROPLAN als Veranstalter. Unterläßt es ein Reisender schuldhaft, einen Mangel umgehend anzuzeigen, stehen ihm keine Ansprüche zu.

9.5.2 Reiseleiter sind nicht berechtigt, irgendwelche Ansprüche anzuerkennen. Vertragspartner können keine verbindlichen Zusagen machen.

9.5.3 Sie erreichen AEROPLAN zu normalen Geschäftszeiten:
MO - FR 9-18 Uhr (MEZ) unter Tel.: 0221 - 92 47 11 bzw. Fax: 0221 - 92 47 17.

Bitte verlangen Sie Belege für Mängelrügen bei Vertragspartnern (Nachweis).

Ausschluß von Ansprüchen
10.1 Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Reisende innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Rückreisedatum bei AEROPLAN geltend zu machen. Dies sollte im eigenen Interesse unbedingt schriftlich geschehen. Dann ist für die Einhaltung der Frist der Posteingangsstempel maßgebend. Nach Fristablauf kann der Reisende Ansprüche nur noch geltend machen, wenn er ohne Verschulden gehindert war, die Frist einzuhalten.

10.2 Ihre vertraglichen Ansprüche verjähren 6 Monate nach dem vertraglich vereinbarten Ende der Reise. Die Verjährung ist bis zu dem Tag gehemmt, an dem AEROPLAN die von Ihnen geltend gemachten Ansprüche schriftlich zurückweist. Ansprüche aus unerlaubter Handlung verjähren in drei Jahren.

10.3 Das Reisebüro tritt als Vermittler beim Abschluß des Reisevertrages auf. Es ist nicht befugt, nach Reiseende die Anmeldung von Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen durch Kunden entgegenzunehmen.

Es verpflichtet sich fernerhin nur im Rahmen der hier genannten Bedingungen zu agieren und diese Geschäftsbedingungen verbindlich zu achten und dem Kunden zur Kenntnis zu bringen.

Reiseversicherungen
11.1 Zur Ihrer eigenen Sicherheit empfehlen wir Ihnen den Abschluß einer Reisegepäck-, Reiseunfall-, Reisekranken- und Reisehaftpflichtversicherung bei der EUROPÄISCHEN Reiseversicherung AG, der Colonia Versicherung AG oder einer anderen Versicherung. Diese Versicherungen erhalten Sie einzeln nach Ihren individuellen Wünschen oder zusammen als Paket in Ihrem Reisebüro.

11.2 Häufig reicht der Haftpflicht-Versicherungsschutz bei Benutzung von Mietwagen, Wohnmobilen und Motorrädern im Ausland nicht aus. Vor Ihrer Abreise können Sie in Deutschland ergänzenden Versicherungsschutz bei verschiedenen Versicherern erhalten.

11.3 Informieren Sie sich unabhängig davon im Ausland vor Ort über die geltenden Versicherungsbestimmungen, und verbessern Sie Ihren Versicherungsschutz für Mietwagen bei Bedarf durch Zahlung einer zusätzlichen Prämie.

Paß-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen
12.1 AEROPLAN steht dafür ein, Staatsangehörige des Staates, in denen die Reise angeboten wird, über Bestimmungen von Paß-, Visa- und Gesundheitsvorschriften sowie deren eventuelle Änderungen vor Reiseantritt zu unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft.

Bitte beachten Sie Informationen und Hinweise bzw. lassen Sie sich in Ihrem Reisebüro weitergehend unterrichten.

12.2 Zum Erlangen von Visa etc. bei den zuständigen Stellen müssen Sie mit einem ungefähren Zeitraum von etwa 8 Wochen rechnen.

12.3 Der Reisende ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, ausgenommen wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation des Reiseveranstalter bedingt sind.

12.4 Entnehmen Sie bitte dem Katalog und erkundigen Sie sich in Ihrem Reisebüro, ob für Ihre Reise ein Reisepaß erforderlich ist oder der Personalausweis genügt, und achten Sie bitte darauf, dass Ihr Reisepaß oder Personalausweis für die Reise die erforderliche Gültigkeitsdauer besitzt (Bei Fernreisen wird in der Regel immer ein Paß benötigt!).

12.5 Zoll- und Devisenvorschriften werden in verschiedenen Ländern sehr streng gehandhabt. Informieren Sie sich bitte genau, und befolgen Sie die Vorschriften unbedingt. An Bord von Schiffen steht Ihnen in den meisten Fällen eine Wechselstube zur Verfügung, bzw. örtliche Bankvertretungen kommen in den Häfen an Bord.

12.6 Von verschiedenen Staaten werden bestimmte Impfzeugnisse verlangt, die nicht jünger als 8 Tage und nicht älter als 3 Jahre (Pocken) bzw. 10 Jahre (Gelbfieber) sein dürfen. Derartige Impfzeugnisse sind auch deutschen Behörden vorzuweisen, sofern Sie aus bestimmten Ländern (z.B. Afrika, Vorder Orient) zurückkehren. Entsprechende Informationen entnehmen Sie bitte dem Katalog oder wenden Sie sich an Ihr Reisebüro.

12.7 Für USA gilt die Befreiung von der Visapflicht für Bundesbürger nur mit Hin- und Rückflugpassagen von nicht mehr als 90 Tagen Aufenthaltsdauer!

13.1 Unvorhersehbare Zuschläge
(Treibstoff/Währung/Routenänderung/Steuern etc.)
NAC-Flüge sind insofern nur Vermittlerverträge als AEROPLAN lediglich Leistungen der Beförderer an den Passagier vermittelt. AEROPLAN kann daher nicht in vollem Umfang haften (s.o.). Fluggesellschaften haben das Recht, z.B. aufgrund politischer Entwicklungen ihre Preise anzuheben bzw. anzupassen, und zwar auch kurzfristig. Einen kostenlosen Stornierungsanspruch gestehen wir nur bei mehr als 5 % Erhöhung zu; ansonsten werden wir die von den Beförderern geforderten Beträge nachverlangen bzw. ein Ersatzangebot erstellen. Das gleiche gilt für vermittelte Leistungen bei Rundreisen, Hotels etc., die in Fremdwährung berechnet werden. Alle Airport-Steuern (Flughafensteuern) müssen mitbezahlt werden. Ebenso kann es durch Flugplanänderungen zu geänderter Reiseroute bei Coupontickets führen. Auch hier werden wir entsprechende Beträge nachbelasten.

Allgemeines
Der Empfänger der Reisedokumente ist verpflichtet, seine empfangenen Unterlagen umgehend auf die Richtigkeit der Ausstellung (Name, Reisedaten, Reiseziel etc.) zu überprüfen und bei fehlerhafter Ausstellung sofort zu reklamieren.

14.1 Fluglinien bieten immer mehr Codeshare Dienste an, die dann von Flugpartnern ausgeführt werden. Diese allgemeine Entwicklung begründet keinen Mangel. Auch die Anrechnung von Flugmeilen fällt nicht in unseren Verantwortungsbereich. Bitte fragen Sie die Fluglinie direkt.

14.2 Alle Flüge müssen spätestens 72 Stunden vor Rückflug bei der Fluggesellschaft rückbestätigt werden. Die Fluglinien halten dafür spezielle (gebührenfreie) Telefonnummern bereit. Nichteinhaltung dieser Auflage kann zu ersatzloser Streichung bestätigter Rückflugbuchungen führen.

14.3 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge. Das gleiche gilt für die vorliegenden Reisebedingungen.

14.4 Reisen in andere Länder sind manchmal mit Gefahren verbunden, die es zu Hause nicht gibt. Technische Einrichtungen entsprechen im Ausland nicht immer dem deutschen Standard. Das gilt u.a. für Gasboiler, Herde etc. Beachten Sie daher bitte unbedingt evtl. Hinweise für deren Benutzung.

14.5 Eine Abtretung jeglicher Ansprüche des Kunden aus Anlaß der Reise, gleich aus welchem Rechtsgrund an Dritte, auch an Ehegatten, ist ausgeschlossen. Ebenso ist ausgeschlossen deren gerichtliche Geltendmachung im eigenen Namen.

14.6 Bitte überprüfen Sie Ihre Ausweispapiere vor Abreise nochmals gründlich.

14.7 Bitte achten Sie für Wohnmobile und Pkws auf Mitnahme des nationalen Führerscheins und auf die Nennung des Fahrers!

14.8 Internet / Reisebüronutzer mit Webseitenverlinkung
Wir weisen darauf hin, dass eine Servicepauschale / Reisebüromarge nur dann im vollen Umfang gewährt werden kann, wenn der Auftraggeber / das Reisebüro alle Leistungen mit dem Kunden selber regelt und abwickelt. Werden diese Dienstleistungen an die AEROPLAN REISE GmbH übertragen, so werden wir diesen unverhältnissmässig hohen Mehraufwand mit der Hälfte der jeweiligen Margehöhe berechnen.

14.9 Gerichtsstand für Vollkaufleute, für Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben sowie für Personen, die nach Abschluß des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist sowie Passivprozesse, ist Köln.

Reiseveranstalter:

© AEROPLAN REISE GmbH
Mauritiussteinweg 116, 50676 Köln

Stand: Juni 2000

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