AGB
Sie haben sich zur Buchung einer Reise aus unserem sehr umfangreichen und preislich äußerst interessanten Programm entschieden. Wir danken für Ihr Interesse und Vertrauen. Diese AGBs gelten für Pauschalreisebuchungen sowie Einzelprodukte des Reisebausteinsystems. Lesen Sie auch die Informationen in unserem Katalog auf Seite 163 bzw. im Internet unter https://www.aeroplan.de/AGB.htm
Hinweise und Bedingungen, die das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und uns regeln und die Sie in Ihrer Buchung anerkennen, finden Sie im Folgenden ausführlich. Rechtsfragen können auch im Urlaub von großer Bedeutung sein.
Wir sind bemüht, Ihnen Sorgen und Ärger, soweit das irgend möglich ist, abzunehmen. Die Abgrenzung des Rahmens unserer Verantwortung soll Ihnen Klarheit darüber geben, was Sie erwarten können, und für was wir einstehen. Wir wollen dadurch Sie und uns vor ärgerlichen Auseinandersetzungen bewahren. Einzelleistungen sind größtenteils vermittelte Leistungen – wie z.B. auch Linienflüge.
Für Flüge mit regulären Liniendiensten der internationalen Fluggesellschaften gelten ferner die „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ der Fluglinien, die nach den Abkommen von Den Haag, Warschau und Guadalajara geregelt sind (siehe Ticketinformationen).
1. Anmeldung, Vertragsschluss, Reisebestätigung
1.1 Mit Ihrer Reiseanmeldung, d.h. Buchung eines oder mehrerer Reiseprodukte, bieten Sie Aeroplan den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. Grundlage dieses Angebotes sind die Reiseausschreibung auf der Internetseite www.aeroplan.de bzw. im Katalog von Aeroplan sowie die ergänzenden Informationen von Aeroplan für die jeweilige Reise, soweit sie Ihnen vorliegen.
1.2 Die Buchung kann mündlich, schriftlich, telefonisch, per Telefax, E-Mail oder über das Buchungsformular auf der Internetseite von Aeroplan erfolgen. In letzterem Fall erfolgt die verbindliche Anmeldung durch Eingabe der Buchungsdaten und Klicken der Schaltfläche „Zahlungspflichtig buchen“. Bei elektronischen Buchungen bestätigt der Aeroplan den Eingang der Buchung unverzüglich auf elektronischem Weg.
1.3 Der Reisevertrag kommt durch eine Annahmeerklärung von Aeroplan zustande. Diese Erklärung bedarf keiner bestimmten Form. Sie erhalten jedoch bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss eine schriftliche Reisebestätigung, welche die wesentlichen Angaben zur der gebuchten Reise enthält. Hierzu ist Aeroplan nicht verpflichtet, wenn Ihre Buchung weniger als 7 Werktage vor Reisebeginn erfolgt.
1.4 Sofern Sie als Anmelder ausdrücklich und gesondert erklären, für die alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer für deren Vertragsverpflichtung wie für eigene Verpflichtungen einzustehen, erfolgt die Anmeldung auch im Namen dieser Teilnehmer. Im Fall einer Annahme durch Aeroplan haften Sie neben Ihrer eigenen Verpflichtung auch für die vertraglichen Pflichten der angemeldeten Personen als Gesamtschuldner.
1.5 Weicht der Inhalt der Reisebestätigung von dem Inhalt der Reiseanmeldung ab, so stellt dies ein neues Angebot von Aeroplan dar, an das Aeroplan 10 Tage gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn Sie uns innerhalb dieser Frist die Annahme erklären. Die Vertragsannahme Ihrerseits erfolgt auch durch Anzahlung bzw. Zahlung des Reisepreises, wenn in der abweichenden Reisebestätigung ausdrücklich darauf hingewiesen wird
2. Bezahlung
2.1 Nach Vertragsabschluss wird gegen Aushändigung eines Sicherungsscheines, sofern nicht anders angegeben, eine Anzahlung von 20% des Reisepreises pro Person, sowie die Prämie für die Versicherung sofort fällig. Die Anzahlung wird auf den Gesamtpreis angerechnet. Die Restzahlung ist, soweit den besonderen Kataloghinweisen nichts anderes zu entnehmen ist, ohne Aufforderung spätestens vier Wochen vor Reisebeginn zu zahlen, wenn der Sicherungsschein übergeben ist und feststeht, dass nicht wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl abgesagt wird (Ziff. 7), und die Reiseunterlagen im Reisebüro bereit liegen oder Ihnen übermittelt werden.
2.2 Die An- bzw. Restzahlung darf Aeroplan nur dann von Ihnen fordern bzw. annehmen, wenn Ihnen ein Sicherungsschein gemäß § 651k BGB ausgehändigt worden ist, der sicherstellt, dass bei Ausfall von Reiseleistungen infolge von Zahlungsunfähigkeit oder Insolvenz des Reiseveranstalters der gezahlte Reisepreis und die notwendigen Aufwendungen für die Rückreise erstattet werden. Aeroplan darf nur dann Zahlungen auf den Reisepreis ohne Aushändigung des Sicherungsscheins von Ihnen fordern, wenn die Reise nicht länger als 24 Stunden dauert, keine übernachtung einschließt und der Reisepreis pro Kunde 75 Euro nicht übersteigt.
2.3 Liegen zwischen Vertragsabschluss und Reisebeginn weniger als vier Wochen (Kurzfristbuchungen), so zahlen Sie bitte den gesamten Reisepreis gegen Aushändigung der Reiseunterlagen und des Sicherungsscheines sofort. Dies gilt auch, wenn Sie sogenannte Sonderpreise mit Sofortticketing für Ihre Reise nutzen.
2.4 Leisten Sie die Anzahlung bzw. die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, so ist Aeroplan berechtigt, nach Mahnung und Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten. Aeroplan kann als Entschädigung die unter Ziffer 6.1 ausgewiesenen Rücktrittsgebühren verlangen.
2.5 Rücktritts- und Umbuchungsgebühren (vgl. Ziff. 5) sind sofort fällig.
2.6 Alle im Katalog und im Internet ausgeschriebenen Preise sind in EURO und – soweit nicht anders angegeben – pro Person.
2.7 Im Fall einer Buchung der Reise im Reisebüro sind sowohl die Anzahlung als auch die Zahlung des Restreisepreises an das Reisebüro zu leisten. Das Reisebüro verpflichtet sich, die für Aeroplan vereinnahmten Gelder vom eigenen Vermögen getrennt zu halten und unverzüglich weiterzuleiten. Im Falle von Zahlungsschwierigkeiten bzw. überschuldung dürfen Gelder für Aeroplan nicht mehr entgegengenommen werden. Bereits vorliegende Reiseunterlagen müssen unverzüglich zurückgesandt werden – bzw. es ist in allen Fällen die Anschrift des Kunden mitzuteilen, damit die weitere Abwicklung geregelt werden kann. Das Reisebüro ist verpflichtet den Kunden entsprechend in Kenntnis zu setzen. Verstöße gegen diese Bedingungen sind strafbar.
Bei Zahlung mit der Kreditkarte müssen Sie bitte Ihre Kreditkarte bereits bei der Buchung in Ihrem Reisebüro vorlegen. Der Anzahlungsbetrag wird innerhalb einer Woche nach Vertragsabschluss und Erhalt Ihrer Reisebestätigung und des Sicherungsscheines von Ihrem Kreditkartenkonto abgebucht. Der Restbetrag wird bei Fälligkeit (Ziff. 2.1) Reiseantritt abgebucht. Ihr Reisebüro informiert Sie gerne darüber, welche Kreditkarten zu welchen Konditionen akzeptiert werden.
3. Leistungen/Preise
3.1 Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen im Katalog bzw. der Internetseite von Aeroplan sowie aus den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Reisebestätigung. Vor Vertragsabschluss kann Aeroplan eine änderung der Katalogangaben vornehmen, über die Sie bei Buchung selbstverständlich informiert werden. Orts- und Hotelprospekte, die nicht von Aeroplan herausgegeben werden, sind für Aeroplan und deren Leistungspflicht nicht verbindlich, soweit sie nicht durch ausdrückliche Vereinbarung mit Ihnen zum Gegenstand der Reiseausschreibung oder zum Inhalt der Leistungspflicht von Aeroplan gemacht wurden.
3.2 Reisevermittler (z.B. Reisebüros) und Leistungsträger (z.B. Hotel, Beförderungsunternehmen) sind von Aeroplan nicht bevollmächtigt, Vereinbarungen zu treffen, Auskünfte zu geben oder Zusicherungen zu machen, die den vereinbarten Inhalt des Reisevertrages abändern, über die vertraglich zugesagten Leistungen von Aeroplan hinausgehen oder im Widerspruch mit der Reiseausschreibung stehen. Reisebüros dürfen Sonderwünsche nur entgegennehmen, wenn diese als unverbindlich bezeichnet werden. Reisebüros sind nicht berechtigt, ohne schriftliche Bestätigung durch Aeroplan abweichende Zusagen zu geben oder Vereinbarungen zu treffen, die nicht dem im Katalog angegebenen Leistungsumfang entsprechen.
3.3 Falls Sie einzelne Reiseleistungen, die Ihnen ordnungsgemäß angeboten wurden, aus Gründen, die Ihnen zuzurechnen sind (z.B. wegen vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen), nicht in Anspruch nehmen, wird sich Aeroplan bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen, soweit die Leistungen nicht völlig unerheblich sind oder wenn einer Erstattung nicht gesetzliche oder behördliche Vorschriften entgegenstehen.
4. Leistungs-, Buchungs- und Preisänderung
4.1 Abweichungen und änderungen wesentlicher Reiseleistungen von dem vertraglich vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und von uns nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit änderungen und Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Auch ein Wechsel des Befrörderers ist in diesem Zusammenhang möglich.
4.2 Aeroplan behält sich vor, die ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten Preise im Falle einer Erhöhung der Beförderungskosten, der Abgaben für bestimmte Leistungen oder die Hafen- oder Flughafengebühren in dem Umfang zu ändern, wie sich die Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen pro Person bzw. pro Sitzplatz auf den Reisepreis auswirkt, sofern zwischen dem Zugang der Reisebestätigung bei Ihnen und dem vereinbarten Reisetermin gesetzliche Fristen eingehalten sind. Gleiches gilt bei einer änderung der für die Reise geltenden Wechselkurse. Aeroplan ist verpflichtet, Sie bis zum 21. Tag vor dem vereinbarten Abreisetermin über eine beabsichtigte, gesetzlich zulässige Preiserhöhung zu informieren. Preiserhöhungen danach sind nicht zulässig.
4.3 Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.
4.4 Aeroplan ist verpflichtet, Sie über wesentliche Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis vom änderungsgrund zu informieren.
4.5 Bei einer Preiserhöhung um mehr als 5% oder im Falle einer erheblichen änderung einer wesentlichen Reiseleistung sind Sie berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise zu verlangen, wenn Aeroplan Ihnen eine solche ohne Mehrpreis aus seinem Angebot anbieten kann. Ihr Recht auf Rücktritt vom Vertrag bzw. Teilnahme an einer anderen Reise ist unverzüglich nach der Erklärung von Aeroplan über die änderung der Reiseleistung Aeroplan gegenüber geltend zu machen.
5. Rücktritt des Kunden, Umbuchung, Ersatzpersonen
5.1 Rücktritt
Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten.
a) Der Rücktritt ist gegenüber Aeroplan zu erklären:
Aeroplan Reise GmbH
Mauritiussteinweg 116
50676 Köln
Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei Aeroplan. Es wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.
b) Falls Sie die Reise über ein Reisebüro gebucht haben, können Sie den Rücktritt auch diesem gegenüber erklären.
c) Treten Sie vom Reisevertrag zurück, verliert Aeroplan den Anspruch auf Zahlung des Reisepreises. Stattdessen kann Aeroplan einen angemessenen Ersatz für die bis zum Rücktritt getroffenen Reisevorkehrungen und unsere Aufwendungen verlangen, soweit der Rücktritt nicht von Aeroplan zu vertreten ist oder ein Fall höherer Gewalt vorliegt.
d) Unter Berücksichtigung der Nähe des Zeitpunkts des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn sind die Ersatzansprüche von Aeroplan zeitlich gestaffelt und in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis pauschaliert. Bei der Berechnung der Entschädigung wurden gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen berücksichtigt. Soweit in den einzelnen Reiseausschreibungen nicht ausdrücklich etwas anderes genannt wird, beträgt unser pauschalierter Anspruch auf Rücktrittsgebühren pro Person/pro Reise die unter Ziffer 5.1.1 bis 5.1.6 bekanntgegebenen Sätze.
Eine zusätzlich abgeschlossene Reiserücktrittskosten-Versicherung kann die Gebühren im Rahmen der geltenden Versicherungsbedingungen übernehmen.
Bitte beachten Sie: Sollten Sie mehrere Einzelleistungen nach dem Baukastenprinzip mit Einzelpreisen zusammengestellt haben (z.B. Flug und Mietwagen und Hotel), so sind die Stornogebühren nach den jeweiligen Sätzen ggf. einzeln zu ermitteln und zu addieren.
e) Ihnen bleibt es in jedem Fall unbenommen, Aeroplan nachzuweisen, dass Aeroplan überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist, als die geforderte Pauschale.
5.1.1 Katalogreisen (in % vom Reisepreis pro Person):
bis zum 30. Tag vor Reiseantritt 15%
vom 29. Tag bis zum 22. Tag vor Reiseantritt 20%
vom 21. Tag bis zum 15. Tag vor Reiseantritt 30%
vom 14. Tag bis zum 07. Tag vor Reiseantritt 50%
vom 06. Tag bis zum 03. Tag vor Reiseantritt 65%
ab dem 02. Tag vor Reiseantritt oder bei Nichtantritt der Reise 80%
Es geltend die folgende Ausnahmen von dieser Standardregelung:
5.1.2 Reisebausteine bei Eigenanreise (Hotels, Rundreisen, Ferienwohnung, Schiffsreisen)
bis zum 45. Tag vor Reiseantritt 20%
vom 44. Tag bis zum 35. Tag vor Reiseantritt 50%
vom 34. Tag bis zum 01. Tag vor Reiseantritt 80%
ab dem Tag des Reiseantritts oder bei Nichtantritt der Reise 95%
5.1.3 Sonderreisen, Spezialreiseangebote, Fly&Stay
von der Bestätigung bis zur Ticketausstellung 25%
nach Ticketausstellung bis 10 Tage vor Reisebeginn 75%
spätere Änderungen/Rücktritte 90%
5.1.4 Motorhomes, Camper, Motorräder & Ranches – diese Regelung ist für alle Anreisearten gültig
bis zum 50. Tag vor Reiseantritt 10%
vom 49. Tag bis zum 22. Tag vor Reiseantritt 40%
vom 21. Tag bis zum 15. Tag vor Reiseantritt 60%
vom 14. Tag bis zum 09. Tag vor Reiseantritt 85%
vom 8. Tag bis zum Reiseantritt 95%
5.1.5 Mietwagen – gültig ausschließlich bei Stornierungen von reinen Mietwagen-Buchungen.
(Bei kombinierten Reisen finden die Bedingungen 5.1.1/5.1.2 Anwendung.)
bis zum 03. Tag vor Reiseantritt pauschal EUR 25,-
ab dem 02. Tag vor Reiseantritt oder bei Nichtantritt der Reise 25%
5.1.6 Flugtickets
Für ihre Vermittlungsleistungen bei Flügen berechnet Aeroplan Vermittlungsentgelte, deren Höhe im Rahmen der Buchung gesondert ausgewiesen werden. Zusätzlich zum Vermittlungsentgelt, das lediglich die reine Vermittlungsleistung (z.B. Systemgebühren, Ticketprüfung, Ticketausstellung etc.) abdeckt, berechnet Aeroplan bei Änderungen, die durch den Kunden veranlasst werden, folgende Gebühren zusätzlich zu den je nach gewählter Tarifart anfallenden Kosten der Fluggesellschaft:
Stornierung (Entgelt pro Person/pro Ticket)
(zzgl. fällige Kosten je nach Tarifart und Leistungsträger) 25,00 EUR
Umbuchung (Entgelt pro Person/pro Ticket)
(zzgl. fällige Kosten je nach Tarifart und Leistungsträger) 40,00 EUR
Namensänderung (Entgelt pro Person/pro Ticket)
(zzgl. fällige Kosten je nach Tarifart und Leistungsträger) 25,00 EUR
Ticket „Refund“ bei Nichtantritt des Flugs (Entgelt pro Person/pro Ticket)
(zzgl. fällige Kosten je nach Tarifart und Leistungsträger) 25,00 EUR
Sollten gebuchte Leistungen umgebucht oder storniert werden, bleibt der Anspruch von Aeroplan auf bereits angefallene Vermittlungsentgelte unberührt.
Im Falle von Erstattungen durch die Fluglinie erfolgen diese entsprechend abzüglich oben angegebener Gebühren innerhalb von 8 Wochen nach Stornierung.
5.1.7 Visabesorgung, Eintrittskarten
Stornierungen, wenn das Visum bereits beantragt wurde oder die Eintrittskarten bereits geordert sind: 100%
5.2 Umbuchung
5.2.1 Nach Vertragsabschluss besteht grundsätzlich kein Anspruch Ihrerseits auf änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart (Umbuchung). Sollte eine Umbuchung auf Ihren Wunsch vorgenommen werden, so entstehen in der Regel die gleichen Kosten wie bei einem Rücktritt Ihrerseits. Aeroplan berechnet daher die Kosten grundsätzlich in gleicher Höhe, wie sie sich im Umbuchungszeitraum für einen Rücktritt ergeben hätten (vgl. Ziff. 5.1). Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen.
5.2.2 Für Gruppenbuchungen werden Sondervereinbarungen getroffen. Diese Konditionen werden Ihnen zusammen mit dem Angebot für die Gruppenreise mitgeteilt.
5.2.3 Gesetzliche Umbuchungsansprüche bleiben hiervon unberührt.
5.3 Ersatzteilnehmer/Namensänderungen
Bis zum Reiseantritt kann sich jeder Reiseteilnehmer durch einen Dritten ersetzen lassen, wenn Sie dies an Aeroplan mitteilen. Aeroplan kann jedoch dem Wechsel in der Person der Reisenden widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht entspricht oder die Teilnahme gesetzlichen Vorschriften oder behördlichen Anordnungen entgegensteht. Tritt eine Ersatzperson in den Vertrag ein, so haftet sie mit dem ursprünglichen Reiseteilnehmer zusammen als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die entstandenen Mehrkosten gegenüber Leistungsträgern (z.B. Fluggesellschaften). Zusätzlich zu den entstandenen Mehrkosten ist Aeroplan berechtigt, für die Teilnahme der Ersatzperson Bearbeitungskosten von pauschal EUR 50 zu verlangen.
5.4 Nichtantritt der Reise
Rücktrittsgebühren nach Ziff. 5.1 sind auch dann fällig, wenn sich ein Reiseteilnehmer nicht rechtzeitig zu den in den Reisedokumenten bekanntgegebenen Zeiten am jeweiligen Abflughafen oder Abreiseort einfindet.
6. Reiserücktrittskostenversicherung
Aeroplan empfiehlt den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung, die nicht im Reisepreis enthalten ist. Ihr Reisebüro berät Sie gerne.
7. Rücktritt durch den Reiseveranstalter wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl
7.1 Aeroplan kann vor Reiseantritt bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl, wenn
a.) in der jeweiligen Reiseausschreibung die Mindestteilnehmerzahl beziffert sowie den Zeitpunkt, bis zu welchem vor dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn dem Reisenden spätestens die Erklärung zugegangen sein muss, angegeben ist und
b.) in der Reisebestätigung deutlich lesbar auf die Angaben hingewiesen wird.
7.2 Ein Rücktritt ist spätestens am 31. Tag vor dem vereinbarten Reisantritt dem Kunden gegenüber zu erklären. Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, hat Aeroplan unverzüglich von seinem Rücktrittsrecht Gebrauch zu machen.
7.3 Wird die Reise aufgrund des Nichterreichens der Teilnehmerzahl nicht durchgeführt, erhalten Sie auf den Reisepreis geleistete Zahlungen unverzüglich zurück.
8. Kündigung durch den Reiseveranstalter aus verhaltensbedingten Gründen
8.1 Aeroplan ist berechtigt, den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen, wenn Sie ungeachtet einer Abmahnung nachhaltig stören oder wenn Sie sich in einem solchen Maße vertragswidrig verhalten, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist.
8.2 Im Fall einer Kündigung nach Ziffer 8.1 behält Aeroplan den Anspruch auf den Reisepreis; Aeroplan muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die Aeroplan aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der von den Leistungsträgern gutgebrachten Beiträge.
9. Höhere Gewalt
Zur Kündigung des Reisevertrages wegen höherer Gewalt wird auf die gesetzliche Regelung im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) verwiesen, die wie folgt lautet:
§ 651j BGB
(1) Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der Reiseveranstalter als auch der Reisende den Vertrag allein nach Maßgabe dieser Vorschrift kündigen.
(2) Wird der Vertrag nach Absatz 1 gekündigt, so findet die Vorschrift des § 651e Abs. 3 Satz 1 und 2, Abs. 4 Satz 1 Anwendung. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im übrigen fallen die Mehrkosten dem Reisenden zur Last.
10. Haftung/Mängelgewährleistung
10.1 Beschränkung der Haftung
10.1.1 Die vertragliche Haftung von Aeroplan auf Schadenersatz für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist insgesamt auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt,
a) soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig durch uns herbeigeführt worden ist oder
b) Aeroplan für einem dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
10.1.2 Die deliktische Haftung von Aeroplan für Sachschäden, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Diese Haftungshöchstsumme gilt jeweils je Kunden und Reise. Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche im Zusammenhang mit Reisegepäck nach dem Montrealer übereinkommen bleiben von der Beschränkung unberührt.
10.1.3 Gelten für eine von einem Leistungsträger zu erbringende Reiseleistung internationale übereinkommen oder auf solche beruhende gesetzliche Vorschriften, nach denen ein Anspruch auf Schadenersatz nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann, so kann sich Aeroplan gegenüber dem Reisenden hierauf berufen.
10.1.4 Für Unfälle, die bei Sportveranstaltungen und anderen Ferienaktivitäten auftreten, haftet Aeroplan nur, wenn Aeroplan ein Verschulden trifft. Es wird der Abschluss einer Sport-Unfall-Versicherung empfohlen.
10.2 Haftung für Fremdleistungen
Aeroplan haftet auch nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit sonstigen Leistungen (Eintrittskarten, Ausflüge, Veranstaltungen, Beförderungsleistungen von und zum ausgeschriebenen Ausgangs- und Zielort), die als Fremdleistung lediglich vermittelt werden und die in der Reiseausschreibung ausdrücklich und unter Angabe des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistung so eindeutig gekennzeichnet werden, dass sie für den Kunden erkennbar nicht Bestandteil der Reiseleistung von Aeroplan sind.
Ungeachtet dessen haftet Aeroplan jedoch
a) für Leistungen, welche die Beförderung des Kunden vom ausgeschriebenen Ausgangsort der Reise zum ausgeschriebenen Zielort, Zwischenbeförderungen während der Reise und die Unterbringung während der Reise beinhalten,
b) wenn und soweit der Schaden durch eine Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- und Organisationspflichten von Aeroplan verursacht wurde.
10.3 Mitwirkungspflichten, Beanstandungen
10.3.1 Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, können Sie Abhilfe verlangen. Hierzu sind Sie jedoch verpflichtet, Aeroplan einen aufgetretenen Reisemangel unverzüglich anzuzeigen. Unterlassen Sie dies schuldhaft, tritt eine Minderung des Reisepreises nicht ein. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Anzeige erkennbar aussichtslos ist oder Ihnen aus anderen Gründen unzumutbar ist.
10.3.2 Sie sind verpflichtet, Mängelanzeigen unverzüglich der örtlichen Reiseleitung bzw. Agentur (Adresse und Telefon-Nummer sind in den Reiseunterlagen angegeben) zur Kenntnis zu geben. Bei Reisen in Gebiete, in denen eine Betreuung durch eine Aeroplan-Reiseleitung bzw. Agentur nicht vorgesehen ist (vergl. Leistungsbeschreibung im Katalog bzw. in den Reiseunterlagen), ist stattdessen Aeroplan direkt zu kontaktieren. Das gilt auch für reine Hotelbuchungen, wo eine Betreuung grundsätzlich nicht eingeschlossen ist.
Sie erreichen die Aeroplan Reise GmbH zu normalen Geschäftszeiten:
MO – FR 9-18 Uhr (MEZ) unter Tel.: 0221 – 92 47 11 bzw. Fax: 0221 – 92 47 17.
Die Reiseleitung ist von Aeroplan beauftragt, für Abhilfe zu sorgen. Sie ist jedoch nicht berechtigt, irgendwelche Ansprüche anzuerkennen. Auch Leistungsträger können Aeroplan nicht durch verbindliche Zusagen binden. Eine Rüge beim jeweiligen Leistungsträger (z.B. Hotel) ist zwar oft hilfreich, entbindet aber nicht von der Pflicht zur Mängelanzeige bei Aeroplan als Veranstalter. Bitte verlangen Sie Belege für Mängelrügen bei Leistungsträgern (Nachweis).
10.3.3 Auch über die Obliegenheit zur Mängelanzeige hinaus sind Sie verpflichtet, bei Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, um evtl. Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Insbesondere haben Sie Aeroplan auf die Gefahr eines Schadens aufmerksam zu machen.
10.3.4 Sie sind verpflichtet, die Reisedokumente, die empfangenen Unterlagen umgehend auf die Richtigkeit der Ausstellung (Name, Reise Daten, Reiseziel etc.) zu überprüfen und bei fehlerhafter Ausstellung sofort zu reklamieren. Sollten Sie die erforderlichen Reiseunterlagen (z.B. Flugschein, Hotelgutscheine etc.) nicht innerhalb der mitgeteilten Frist erhalten, haben Sie Aeroplan hierüber zu informieren, damit Ihnen noch vor dem geplanten Reisetermin die Unterlagen zur Verfügung gestellt werden können.
11. Ausschluss von Ansprüchen, Verjährung
11.1 Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise (§§ 651c bis 651f BGB) sind spätestens innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise geltend zu machen. Die Geltendmachung kann fristwahrend nur gegenüber Aeroplan unter der Anschrift
AEROPLAN Reise GmbH
Mauritiussteinweg 116
50676 Köln
erfolgen. Nach Fristablauf können Sie Ansprüche nur noch geltend machen, wenn Sie ohne Verschulden gehindert waren, die Frist einzuhalten. Der Tag des Reiseendes wird bei Berechnung der Monatsfrist nicht mitgerechnet. Die Geltendmachung der Ansprüche sollte im eigenen Interesse unbedingt schriftlich geschehen. Wegen der Anmeldung von Gepäckschäden, Zustellungsverzögerungen bei Gepäck oder Gepäckverlust wird auf Ziff. 13.8 verwiesen.
11.2 Ansprüche nach den §§ 651c bis 651f BGB aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von Aeroplan oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von Aeroplan beruhen, verjähren in zwei Jahren. Dies gilt auch für Ansprüche auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Veranstalters beruhen.
11.3 Alle übrigen Ansprüche nach den §§ 651c bis 651f BGB verjähren in einem Jahr.
11.4 Die Verjährung von Ansprüchen nach den vorstehenden Absätzen beginnt mit dem Tag, der dem Tag des vertraglichen Reiseendes folgt.
11.5 Ansprüche aus unerlaubter Handlung verjähren in drei Jahren.
11.6 Schweben zwischen dem Ihnen und Aeroplan Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis Sie oder Aeroplan die Fortsetzung der Verhandlungen verweigern. Die Verjährung tritt frühestens drei Monate nach dem Ende der Hemmung ein.
11.7 Das Reisebüro tritt als Vermittler beim Abschluss des Reisevertrages auf. Es ist nicht befugt, nach Reiseende die Anmeldung von Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen durch Kunden gegenüber Aeroplan entgegenzunehmen. Es verpflichtet sich fernerhin nur im Rahmen der hier genannten Bedingungen zu agieren und diese Geschäftsbedingungen verbindlich zu achten und dem Kunden zur Kenntnis zu bringen.
12. Europäische Online- Streitbeilegungs-Plattform
Die Europäische Kommission stellt unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ eine Plattform zur Online-Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten (OS-Plattform) bereit. Die Aeroplan Reisen GmbH nimmt derzeit nicht an einem – für sie freiwilligen – Verfahren zur alternativen Streitbeilegung teil. Daher kann auch die OS-Plattform von unseren Kunden nicht genutzt werden.
13. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen
13.1 Aeroplan steht dafür ein, Staatsangehörige eines Staates der Europäischen Gemeinschaften, in dem die Reise angeboten wird, über die Bestimmungen von Pass-, Visa und Gesundheitsvorschriften vor Vertragsschluss sowie deren eventuelle änderungen vor Reiseantritt zu informieren. Dabei wird davon ausgegangen, dass keine Besonderheit in den Personen der Reisenden, wie z.B. Doppelstaatsangehörigkeit oder Staatenlosigkeit, vorliegen. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft.
13.2 Aeroplan haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn Sie Aeroplan mit der Besorgung beauftragt haben, es sei denn, dass die Verzögerung von Aeroplan zu vertreten ist. Bitte beachten Sie dass Sie zur Erlangung von Visa usw. bei den zuständigen Stellen mit einem Zeitraum von etwa 8 Wochen rechnen müssen.
13.3 Für das Beschaffen und Mitführen der notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften sind Sie verantwortlich. Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, wie z.B. Rücktrittskosten, gehen zu Ihren Lasten. Dies gilt nicht, wenn Aeroplan schuldhaft nicht, unzureichend oder falsch informiert hat.
13.4 Der Reisende sollte sich über eventuell gebotenen Infektions- und Impfschutz sowie andere Prophylaxemaßnahmen rechtzeitig informieren; ggf. sollte ärztlicher Rat zu Thrombose- und anderen Gesundheitsrisiken eingeholt werden. Auf allgemeine Informationen, insbesondere bei den Gesundheitsämtern, reisemedizinisch erfahrenen ärzten, Tropenmedizinern, reisetechnischen Informationsdiensten oder der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung wird verwiesen.
14. Besondere Hinweise zu Flugreisen
14.1 Aeroplan ist als Reiseveranstalter nach der EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens verpflichtet, Sie über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen bei der Buchung zu informieren. Steht bei Ihrer Buchung die ausführende Fluggesellschaft noch nicht fest, nennt Aeroplan Ihnen die Fluggesellschaft bzw. Fluggesellschaften, die die wahrscheinlich den Flug durchführt bzw. durchführen werden. Sobald Aeroplan weiß, welche Fluggesellschaft den Flug durchführen wird, werden Sie von Aeroplan hierüber informiert. Gleiches gilt bei einem Wechsel der genannten Fluggesellschaft. In diesem Zusammenhang weist Aeroplan darauf hin, dass Fluglinien immer mehr Code-Share-Flüge anbieten, die dann von Flugpartnern ausgeführt werden. Diese allgemeine Entwicklung begründet keinen Mangel. Auch die Anrechnung von Flugmeilen fällt nicht in den Verantwortungsbereich von Aeroplan. Bitte erkundigen Sie sich hier über die Anrechnung von Flugmeilen unmittelbar bei der jeweiligen Fluggesellschaft.
14.2 Flugzeiten sind, wie auf dem Flugschein angegeben, vorgesehen und vom Bundesverkehrsministerium genehmigt. Aufgrund der überlastung des internationalen Luftraumes können Flugverspätungen in Einzelfällen nicht ausgeschlossen werden.
Die Haftung für Verspätungen im Linienverkehr obliegt den Fluglinien.
14.3 Aeroplan ist aus wichtigen Gründen berechtigt, einen Wechsel der Fluggesellschaft, des Fluggerätes oder des Abflug- bzw. Rückkehr Flughafens vorzunehmen, soweit das für Sie zumutbar ist. Im Fall einer notwendigen Ersatzbeförderung werden die Kosten bis zum Preis einer Bahnreise in der 2. Klasse übernommen
14.4 Eine verbindliche Ausstellung von Flugtickets ist nur nach vollem Zahlungseingang möglich. Probleme, die aus einer nicht fristgereichten Zahlung Ihrerseits resultieren, gehen nicht zu Lasten von Aeroplan.
14.5 Aeroplan weist ausdrücklich darauf hin, dass sämtliche Tickets in der Reihenfolge und mit dem Routing der gebuchten Flüge (gilt auch für LH Rail) genutzt werden müssen. änderungen jeglicher Art sind mit Kosten verbunden. Diese Kosten wird Aeroplan Ihnen und/oder dem Reisemittler (z.B. Reisebüro) zzgl. der üblichen Gebühren belasten. Aeroplan behält sich auch vor, von Fluglinien in Rechnung gestellte Gebühren für Umbuchungen, die ohne Kenntnis und ohne Zutun von Aeroplan durch Sie und/oder dem Reisemittler selbst vorgenommen werden, an Sie und/oder den Reisemittler zzgl. der üblichen Handlingsgebühren weiter zu geben.
14.6 Rückflüge müssen spätestens 72 Stunden vor dem geplanten Rückflug bei der Fluggesellschaft rückbestätigt werden. Die Fluglinien halten dafür spezielle (gebührenfreie) Telefonnummern bereit. Nichteinhaltung dieser Auflage kann zu ersatzloser Streichung bestätigter Rückflugbuchungen führen.
14.7 Bitte achten Sie auf neue Gepäckregeln für Flugreisen. In der Regel wird ein Koffer kostenfrei befördert. Bei nationalen Flügen muss für Gepäckbeförderung oft eine Gebühr bezahlt werden.
14.8 Im Fall von Schäden oder Zustellungsverzögerungen des Gepäcks bei Flugreisen empfiehlt Aeroplan, dies dringend unverzüglich an Ort und Stelle mittels Schadensanzeige („Property Irregularity Report“, PIR) gegenüber der Fluggesellschaft anzuzeigen. Fluggesellschaften lehnen Erstattungen in der Regel ab, wenn die Schadensanzeige nicht ausgefüllt worden ist. Bitte beachten Sie folgende Fristen für die Schadensanzeige:
a) Bei Gepäckverlust: innerhalb von 7 Tagen
b) bei Verspätung: innerhalb von 21 Tagen nach Aushändigung
15. Sonstige Hinweise
15.1 Reisen in andere Länder sind manchmal mit Gefahren verbunden, die es zu Hause nicht gibt. Technische Einrichtungen entsprechen im Ausland nicht immer dem deutschen Standard. Das gilt u.a. für Gasboiler, Herde etc. Beachten Sie daher bitte unbedingt evtl. Hinweise für deren Benutzung.
15.2 Bitte prüfen Sie Ihre Ausweispapiere vor Abreise nochmals gründlich. Bitte denken Sie an die 6-Monats-Gültigkeit, die von vielen Fluglinien verlangt wird und ab Rückreisedatum gerechnet wird.
15.3 Bitte achten Sie für Wohnmobile und Pkws auf Mitnahme des nationalen Führerscheins und auf die Nennung des Fahrers. Der Fahrer muss ebenfalls im Besitz einer Kreditkarte sein.
16. Abtretung von Ansprüchen, Rechtswahl, Gerichtsstand
16.1 Eine Abtretung Ihrer Ansprüche aus Anlass der Reise, gleich aus welchem Rechtsgrund an Dritte, auch an Ehegatten, ist ausgeschlossen, soweit es sich nicht um Rechte aus Leistungsstörungen handelt. Ebenso ausgeschlossen ist eine rechtsgeschäftlich vereinbarte gerichtliche Geltendmachung dieser Ansprüche durch einen Dritten im eigenen Namen.
16.2 Auf das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und Aeroplan findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Dies gilt auch für das gesamte Rechtsverhältnis. Soweit bei Klagen gegen Aeroplan im Ausland für die Haftung von Aeroplan dem Grunde nach nicht deutsches Recht angewendet wird, findet bezüglich der Rechtsfolgen, insbesondere hinsichtlich Art, Umfang und Höhe von Ansprüchen ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
16.3 Gerichtsstand für Vollkaufleute, für Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben sowie für Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist sowie Passivprozesse, ist Köln.
Dies gilt nicht,
a) wenn und insoweit sich aus vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen internationaler Abkommen, die auf den Reisevertrag anzuwenden sind, etwas anderes zugunsten des Kunden ergibt oder
b) wenn und insoweit auf den Reisevertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen im Mitgliedsstaats der EU, dem der Kunde angehört, für den Kunden günstiger sind als die Bestimmung in Ziff. 15.3 oder die entsprechenden deutschen Vorschriften.
17. Salvatorische Klausel
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge. Das gleiche gilt für die vorliegenden Reisebedingungen.
Stand: Februar 2018